Prozess am LandgerichtKölner Priester überfallen – so lange muss der Täter in Haft

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Das Kölner Justizzentrum

Das Landgericht im Kölner Justizzentrum

Ein 28-Jähriger hatte den Priester in seiner Wohnung überfallen. Es war nicht seine erste Straftat.

„Ich sitze im Hochsicherheitstrakt mit Thomas Drach und weiß nicht warum.“ Im Gefängnis wird der 28-Jährige, der Mitte Dezember 2023 einen betagten katholischen Priester in dessen Wohnung überfiel, für die nächsten sechs Jahre und zehn Monate auch bleiben. Das Urteil sprach gestern die 18. Große Strafkammer am Landgericht. In dieser Höhe, da der spielsüchtige Mann in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Straftaten auf sein Kerbholz geladen hat. „Die Haft hat Ihr Leben geprägt, und Sie haben nichts gelernt aus Ihren Vorstrafen“, stellte der Vorsitzende Richter Volker Köhler fest.

Allein die dritte Heimsuchung des Priesters wiegt mit einer Verurteilung zu fünf Jahren und neun Monaten schwer im Gesamtstrafmaß. Nachdem der 28-Jährige bereits am 7. Dezember an der Wohnungstür des Geschädigten geklingelt, sich nach dem Öffnen an ihm vorbeigedrängelt und 1000 Euro Bargeld sowie eine wertvolle Münze hatte mitgehen lassen, wurde er am 14. Dezember erneut bei dem Geistlichen vorstellig. Er behauptete, ein Halbbruder des Diebes zu sein und die Münze wiederbeschaffen zu können.

Mit der Münze hat es eine besondere Bewandtnis: Sie ist ein Geschenk des früheren Papstes Benedikt XVI., bei dem der Priester studierte, als der Papst noch der Hochschullehrer Joseph Ratzinger war. Daher stellt die goldene Münze für den im Erzbistum Köln prominenten Geistlichen einen hohen emotionalen Wert dar. Rechtzeitig zu seinem 80. Geburtstag bekam der Priester die Münze zurück, allerdings betrübten ihn Beschädigungen an der dazugehörigen roten Schatulle. Das ungewöhnliche Diebesgut befand sich unter den persönlichen Sachen des Angeklagten, als er in Untersuchungshaft genommen wurde. Er selbst hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass sich die Münzschatulle unter seinen in der Justizvollzugsanstalt Ossendorf aufbewahrten Gegenständen befindet.

Wie „der Herr im Haus“ aufgeführt

Beim zweiten Überfall, einen Tag, nachdem der 28-Jährige den Priester unter dem Vorwand, die Münze zurückgeben zu wollen, kontaktiert hatte, betrug die Beute zwar nur 20 Euro und eine Geldkarte. Doch bedrohte der Angeklagte den 79-Jährigen, der auf das Gericht „gebrechlich“ wirkte, mit einem Stemmeisen, als dieser die Polizei anrufen wollte. Als der alte Mann die Wohnung verlassen wollte, um Hilfe bei einer Nachbarin zu suchen, verpasste ihm der Eindringling schmerzhafte Tritte gegen das Schienbein. Für das Gericht ein klarer Fall von besonders schwerem Raub.

In einem weiteren Fall kurz vor Heiligabend trat der 28-Jährige den Geschädigten und sperrte ihn ein, um die Herausgabe von Ausweiskarten und Arzneimitteln zu erzwingen. Kurios an allen Taten fand das Gericht, dass sich der junge Mann in den Wohnungen anderer Leute wie „der Herr im Haus“ aufführte. So soll er bei dem Priester, dem er erzählte, er sei im Kölner Dom getauft worden, ungeniert Weihnachtsplätzchen genascht haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.