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Landgericht KölnPolizist mit Nazi-Vergleich beleidigt – „Worte klingen bis heute nach“

Lesezeit 2 Minuten
Eine Maske wie diese sorgte auf dem Heumarkt in Köln für einen Streit. Eine Maske liegt auf der Straße. (Symbolbild)

Eine Maske wie diese sorgte auf dem Heumarkt in Köln für einen Streit. (Symbolbild)

Während einer Hochzeit in der Corona-Zeit eskalierte auf dem Heumarkt ein Streit um eine Maske.

Es war die Hochzeit der Corona-Pandemie, es herrschte Lockdown, in der Altstadt war das Tragen von Masken Pflicht. Als ein Polizeibeamter (25) am 7. Februar 2021 dann eine 49 Jahre alte Frau auf dem Heumarkt ohne Maske sah, schritt er zur Kontrolle. Die 49-Jährige legte zwar ein Attest vor, wonach sie angeblich von der Maskenpflicht befreit war.

Als der Beamte Attest und Führerschein der Frau jedoch kopieren wollte, kam es zu einem Gerangel, bei dem zwei weitere Beamte zu Hilfe kamen. Bei der anschließenden Rückgabe der Dokumente sagte die Frau dann: „Wir haben 1933 und die Polizei ist die SS.“ Am Freitag hat eine Berufungskammer des Landgerichts nun das erstinstanzliche Urteil aus Oktober 2022 bestätigt, wonach die Frau sich einer Beleidigung schuldig gemacht hatte. Die Strafe damals, die nun bestätigt wurde: 20 Tagessätze zu je 10 Euro.

Landgericht Köln: Tucholsky-Zitat hilft nicht weiter

Bei dem Ausspruch handele es sich höchstens um eine nichtstrafbare Kollektivbeleidigung, machte der Verteidiger der Angeklagten, Gordon Pankalla, geltend. Wie beispielsweise das Kurt Tucholsky-Zitat: „Soldaten sind Mörder“. Dem wollte die 7. Kleine Strafkammer nicht folgen: „Die Kammer ist zu der Entscheidung gekommen, dass das Urteil des Amtsgerichts korrekt ist“, sagte die Vorsitzende Bettina Schattow und verwarf die Berufung.

Dabei stützten sich die Richterin und ihre beiden Schöffen vor allem auf die Aussagen der damals beteiligten Polizeibeamten. Der 25-Jährige schilderte die Situation, als er der Angeklagten Attest und Führerschein zurückgegeben habe. Die Angeklagte habe in die Runde der drei Beamten geschaut und den Satz gesagt. „Ich habe mich wirklich gekränkt gefühlt“, sagte der Beamte.

„Ich habe schon eine Menge Beleidigungen angehört. Aber das war das erste Mal, dass ich mit einem Nazi-Vergleich konfrontiert war.“
Polizeibeamter im Zeugenstand

Es sei die erste Beleidigung mit NS-Bezug gewesen, die ihm bislang in seiner Polizeilaufbahn widerfahren sei. Auf Nachfrage von Pankalla, ob es sich nicht um eine Kollektivbeleidigung gehandelt habe, erwiderte der 25-Jährige: „Sie hat mir das ins Gesicht gesagt. Die Worte klingen bis heute bei mir nach.“ Noch über zwei Jahre nach dem Vorfall zeigte sich der Beamte tief getroffen.

Auch die beiden Kollegen des 25-Jährigen, eine Beamtin (29) und ein Beamter (35), erinnerten sich klar und deutlich an den Wortlaut der Beleidigung. Der 35-Jährige sagte im Zeugenstand: „Ich habe mir schon eine Menge Beleidigungen angehört.“ Für gewöhnlich schüttle man die ab und mache weiter. „Aber das war das erste Mal, dass ich mit einem Nazi-Vergleich konfrontiert war“, sagte der Mann.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.