Erneut ist ein Befangenheitsantrag eingegangen. Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle vorgeworfen. Der Prozess zieht sich schon deutlich in die Länge.
74. Prozesstag in KölnDie „Kabbeleien“ im Drach-Prozess gehen weiter
Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) ist ein neuer Befangenheitsantrag eingebracht worden. Gerichtet ist er von Drach-Verteidiger Andreas Kerkhof an den Vorsitzenden Dr. Jörg Michael Bern. Hintergrund ist dem Vernehmen nach ein Vorkommnis vom 72. Verhandlungstag, als sich Bern außerhalb der Hauptverhandlung mit dem Sachverständigen Prof. Wolfgang Potthast über dessen Gutachten unterhalten hatte (die Rundschau berichtete).
Während der Mittagspause der Verhandlung vom 15. Mai hatte sich der Vorsitzende Richter mit dem Biomechaniker Potthast von der Kölner Sporthochschule angeregt unterhalten. Beobachtet wurde die Szene von Kerkhof, der anschließend nach dem Inhalt des Gesprächs fragte. Bern räumte ein, dass sich das Gespräch mit Potthast um das Gutachten gedreht habe. Er habe ein Missverständnis aufklären wollen. Kerkhof schnappte nach eigener Darstellung jedoch Gesprächsfetzen auf. Demnach habe der Vorsitzende dem Gutachter mit auf den Weg gegeben: „Dann sagen Sie das gleich nochmal.“ Eine Äußerung, die für Verteidiger Wolfgang Heer Indiz dafür ist, dass da eine Beweisaufnahme „durchgespielt worden sei. Es sei seinem Mandanten „nicht zuzumuten“, sich weiter „vor diesem Gericht verantworten“ zu müssen, so Heer. Und weiter: „Es ist nicht zulässig, außerhalb der Hauptverhandlung mit einem Prozessbeteiligten Gegenstände des Verfahrens zu erörtern.“ Bern indes wies den Vorwurf von sich: „Es ist völlig rechtsirrig, dass der Vorsitzende sich nicht mit dem Sachverständigen unterhalten darf.“
Wie die Rundschau aus Justizkreisen erfuhr, gründet der neuerliche Befangenheitsantrag zum einen darauf, dass Bern die Unterredung mit Potthast ohne die anderen Verfahrensbeteiligten führte. Dass der Richter angeblich ein Missverständnis zwischen Gutachter und der Kammer habe aufklären wollen, verletze das sogenannte Beratungsgeheimnis. Denn: Alles, was die Berufs- und Laienrichter in ihrem Beratungsraum besprechen, unterliegt laut Deutschem Richtergesetz (DRiG) der absoluten Geheimhaltung – die über die Dienstzeit hinaus gilt.
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Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg zur Last gelegt. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft ihm versuchten Mord vor. Drach soll bei zwei Überfällen auf Geldboten geschossen und diese erheblich verletzt haben.
Der Prozess wird fortgesetzt.