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Schon 72 VerhandlungstageNoch immer ist kein Ende des Drach-Prozesses in Köln in Sicht

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Köln: Thomas Drach, Angeklagter, erscheint vor Gericht

Köln: Thomas Drach, Angeklagter, erscheint vor Gericht

Geplant waren ursprünglich 53 Verhandlungstage bis September 2022. is 13. Oktober sind weitere 28 Verhandlungstage in dem Mammutprozess terminiert.

Bereits 72 Verhandlungstage — in Worten: Zweiundsiebzig — wird seit 1. Februar 2022 im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) und einen mutmaßlichen niederländischen Komplizen vor dem Landgericht verhandelt. Geplant waren ursprünglich 53 Verhandlungstage bis September 2022. Doch ein Ende ist vorerst nicht in Sicht. Bis 13. Oktober sind weitere 28 Verhandlungstage in dem Mammutprozess terminiert.

Am Montag war der Sachverständige Biomechaniker Prof. Wolfgang Potthast als sachverständiger Zeuge erneut im Prozess. Es war, nachdem er Mitte Dezember 2022 bereits sein Gutachten vorgestellt hatte, der insgesamt vierte Besuch des Sportwissenschaftlers. Potthast hatte anhand von Aufnahmen von den Raubüberfällen und von der Polizei erstellten Observationsvideos die Bewegungsprofile der Abgebildeten verglichen. Demnach kommt Drach bei einem Überfall auf einen Werttransporter in Frankfurt am Main im November 2019 mit „überwiegender“ bis „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ als Täter in Frage. Für die Überfälle vor einem Ikea-Markt im März 2018 in Köln und im März 2019 am Flughafen Köln/Bonn „überwiegend“ bis „weit überwiegend“ als Täter in Betracht. Bei der insgesamt dritten Fragerunde der Verteidiger an Potthast entzündete sich dann nach der Mittagspause wieder ein Konflikt zwischen den Verteidigern der Angeklagten und dem Vorsitzenden Dr. Jörg Michael Bern.

Bern hatte in der Pause mit Potthast gesprochen. Dabei war es laut Drach-Verteidiger Andreas Kerkhof, der Teile der Unterhaltung von seinem Platz mit angehört hatte, um das Gutachten gegangen. Nach Fortsetzung der Verhandlung fragte Kerkhof: „Warum erörtern Sie Dinge der Beweisaufnahme mit dem Sachverständigen außerhalb der Beweisaufnahme?“ Bern entgegnete: „Machen Sie hier kein Fass auf.“ Weiter sagte der Vorsitzende, dass er lediglich ein Missverständnis, dass die Kammer gehabt habe, habe klären wollen. Verteidiger Wolfgang Heer warf Bern daraufhin vor, die weitere Beweisaufnahme mit dem Sachverständigen „schonmal durchgespielt“ zu haben. Bern bestritt dies.

Der Prozess wird fortgesetzt.