AboAbonnieren

Aktivisten der „Letzten Generation“Urteil gegen Denkmal-Sprüher in Köln gesprochen

Lesezeit 3 Minuten
Köln, RSK, Aktivisten der "Letzte Generation" besprühen die Statue des Albertus Magnus vor der Uni

Aktivisten der „Letzte Generation“ haben die Statue des Albertus Magnus vor der Uni besprüht

Fünf Klimaschützer der Bewegung „Letzte Generation“ wurden nach einer Farbattacke auf ein Denkmal zu Geldstrafen verurteilt.

Vor dem Amtsgericht sind am Montag fünf Aktivisten der Letzten Generation für eine Farbattacke auf das Denkmal von Albertus Magnus vor der Kölner Universität zu Geldstrafen von jeweils 40 Tagessätzen verurteilt worden. Die Strafen lagen in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen der Angeklagten zwischen 600 und 2800 Euro. Das Gericht sprach die drei Männer (25, 26 und 54) und zwei Frauen (55 und 53) der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung schuldig. Zwar habe keiner der Angeklagten persönlich das Denkmal mit oranger Farbe aus einem Feuerlöscher besprüht; der Beschuldigte, der die Farbattacke ausgeführt haben soll, ist noch Heranwachsender und wird sich in einem gesonderten Verfahren an seinem Wohnort stellen müssen. Dennoch seien die fünf Beschuldigten als Mittäter zu bestrafen, da alles Indizien für eine geplante Tat sprächen.

Was war geschehen?

Am 9. Oktober 2023 — es war der erste Tag im Wintersemester — waren die Aktivisten vor das Hauptportal des Uni-Hauptgebäudes gekommen, um gegen Fossile Energien und die angebliche Untätigkeit der Bundesregierung im Kampf gegen den Klimawandel zu protestieren.

Köln, RSK, Aktivisten der "Letzte Generation" besprühen die Statue des Albertus Magnus vor der Uni

Aktivisten der „Letzte Generation“ verursachten einen Schaden von knapp 3000 Euro.

Während einige Plakate an die Säulen des Portals sowie die Türen klebten, wobei sie wasserlöslichen Kleister beziehungsweise Mehl mit Wasser vermischt nutzten, waren zwei Aktivisten mit Feuerlöschern erschienen. Während der 25 Jahre alte Angeklagte aussagte, sein Feuerlöscher habe nicht ausgelöst, als der die Statue des Albertus Magnus habe besprühen wollen, funktionierte der Feuerlöscher des gesondert verfolgten Beschuldigten einwandfrei. Die Statue des mittelalterlichen Theologen, Philosophen und Gelehrten, der auch Schutzpatron der Naturwissenschaftler ist, erstrahlte nach der Farbattacke in grellem Orange. Bei der Aktion entstand ein Schaden von knapp 3000 Euro für die Reinigung des Denkmals.

Laut der Gerichtsakte soll es ein Gutachten geben, wonach durch die Farbe und die Reinigung ein Schaden an der Patina der zum Teil aus Bronze bestehenden Statue entstanden sein soll, der bei einer Versteigerung einen Wertverlust von bis zu 250 000 Euro bedeuten könnte. Die Statue stammt aus den 1950er Jahren und war vom Künstler Gerhard Marcks erschaffen worden. Für die strafrechtliche Bewertung des Vorfalls war dieses Gutachten jedoch irrelevant. Die Angeklagten rechtfertigten ihre Aktion mit den katastrophalen Folgen des Klimawandels und der angeblichen Untätigkeit der Bundesregierung. Gegen diese Untätigkeit sei ziviler Ungehorsam Pflicht, argumentierte der 25-jährige Angeklagte. Dass nun er mit seinen Freunden, statt den „CEO“s der fossilen Industrie“ auf der Anklagebank sitze, bezeichnete er als „absurd“. Die Richterin zeigte sich ebenfalls besorgt über den Klimawandel. Ob aber das Einfärben eines Denkmals zielführend sei, bezweifelte sie: „Mein Verständnis dafür, sich auf die Straße zu setzen ist jedenfalls höher, als fremde Sachen zu besprühen und zu bekleben“.