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Klimaaktivisten vor GerichtMit Paddelbooten Godorfer Hafen lahmgelegt

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Am Dienstag hat am Kölner Amtsgericht der Prozess gegen drei an der Blockade beteiligte Aktivisten begonnen. Ihnen wird Nötigung vorgeworfen.

Aktivisten blockieren die Hafen-Zufahrt zur Shell-Raffinerie Wesseling im Godorfer Rhein-Hafen. (Archivfoto)

Prozessbeginn am Kölner Amtsgericht gegen drei Klimaaktivisten: Angeklagte verteidigen Klimaprotest im Godorfer Hafen mit moralischen Gründen.

Sie sollen mit Kajaks im Godorfer Hafen gepaddelt sein und die Zufahrt zum Hafen versperrt haben. Zudem sollen die Klimaaktivisten ein Seil über die Hafeneinfahrt gespannt und dort eine Hängematte befestigt haben, in der eine Aktivistin gewesen sein soll. Drei Personen stehen nun wegen gemeinschaftlicher Nötigung vor dem Kölner Amtsgericht – zwei Männer (27 und 30) und eine Frau (24). Weitere Teilnehmer an der Aktion sind bis heute unbekannt.

Am gestrigen Dienstag startete nun der Strafprozess gegen die drei Angeklagten, die laut eigener Aussage keiner konkreten Aktivisten-Gruppe wie beispielsweise „Letzte Generation“ oder „Extinction Rebellion“ angehören. Durch die Aktion, so die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung, seien acht voll beladene Schiffe an der Ein- und Ausfahrt des Hafens gehindert worden. Die Versorgung einer Raffinerie vom Ölkonzern Shell, die über den Hafen mit Rohstoffen beliefert werde, sei hierdurch für rund sechs Stunden verhindert worden. Unter anderem hatten die Schiffe Dieselkraftstoff, Benzin und Natriumlauge geladen.

Eine Aktivistin in einer Hängematte am Seil blockiert die Hafen-Zufahrt zur Shell-Raffinerie Wesseling im Godorfer Rhein-Hafen.

Eine Klimaaktivistin blockiert die Hafen-Zufahrt zur Shell-Raffinerie Wesseling im Godorfer Rhein-Hafen.

Zunächst hatte die Anklagebehörde auch den Vorwurf der Störung von Betrieben erhoben. Dieser Anklagepunkt war vom Amtsgericht jedoch im sogenannten Eröffnungsbeschluss nicht zur Verhandlung zugelassen worden. Auf Nachfrage der Rundschau erklärte Gerichtssprecherin Andrea Fuchs, dass dem Gericht keine Hinweise auf eine „Substanzbeschädigung“ vorgelegen habe. Eine solche sei von der Rechtssprechung jedoch gefordert, um eine Störung von Betrieben anklagen zu können.

Die Angeklagten legten „dramaturgische Geständnisse“ ab, wie sie es nannten. Darin bekannten sie sich, als Angehörige des „reichen Westens“ und seiner Wirtschafts- und Konsumweise mitschuldig zu sein an „Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen“, vor allem im globalen Süden. Zudem beklagten sie den bevorstehenden „Klimakollaps“durch irreversible Kipppunkte für das globale Klima. Zu den von der Staatsanwältin konkret vorgebrachten Vorwürfen schwiegen sie jedoch. Vor der Verhandlung hatten rund zwei Dutzend Sympathisanten der Angeklagten vor dem Kölner Justizzentrum mit dem Slogan „Öl-Multis enteignen!“ protestiert. Dabei prangerten sie Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch Shell auf dem afrikanischen Kontinent an.

Der Prozess, der eigentlich nur mit einem Verhandlungstag angesetzt war, wird fortgesetzt.