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Weiterführende SchulenNeues Anmeldeverfahren an Kölner Schulen ohne Zweitwunsch

Lesezeit 3 Minuten
Das frisch sanierte Dreikönigsgymnasium in Köln (Symbolbild).

Das frisch sanierte Dreikönigsgymnasium in Köln (Symbolbild).

Beim Aufnahmeverfahren für die weiterführenden Schulen in Köln gibt es im kommenden Jahr einige Änderungen. Hier sind die Details.

Der Schulausschuss des Kölner Stadtrats hat am Dienstag in einer Sondersitzung ein neues vorgezogenes Anmeldeverfahren für Gesamtschulen und neu eröffnete Gymnasien in Köln beschlossen. Demnach wird in Zukunft auf die Abfrage eines Zweit- und Drittwunsches verzichtet. Eltern können ab nächstem Jahr also nur noch eine Wunschschule für ihr Kind angeben. Auch das Windhund-Prinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) wird abgeschafft.

In den vergangenen Jahren wurden in Köln jährlich hunderte Kinder an Gesamtschulen abgelehnt. Auch an vielen Gymnasien können die Plätze den Bedarf nicht decken, manche Kinder müssen quer durch die Stadt zu ihrer Schule fahren. Das bisher praktizierte Verfahren zur Schulplatzvergabe galt als kompliziert und intransparent, es sorgte immer wieder für massive Kritik.

Nach dem neuen Zeitplan, der mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt ist, startet das vorgezogene Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/26 für die Kölner Gesamtschulen am 7. Februar 2025 und läuft bis 14. Februar. Es gilt auch für das neue geschaffene Gymnasium Neustadt Nord (mit Start im Interim Ubierring 45) und das neue Gymnasium Brügelmannstraße in Deutz.

Köln: Anmeldeverfahren an Gesamtschulen startet am 7. Februar

In der darauffolgenden Woche findet die Verteilkonferenz für diese Schulen statt, die Aufnahmebescheide werden erteilt und verschickt. Falls bei neuen Schulen die vorgegebene Anmeldezahl nicht erreicht werden sollte, wird die Anmeldefrist dort bis 21. Februar verlängert.

Vom 24. Februar bis zum 7. März findet dann die zweiwöchige Anmeldephase für die übrigen Schulformen (Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien) sowie für Gesamtschulen und neue Schulen mit freien Kapazitäten statt. In diese Zeit fällt Karneval, Aschermittwoch ist am 5. März. Im Anschluss werden vom 10. bis 14. März die Bescheide für diese Schulen erstellt und verschickt.

Eltern, deren Kinder an ihrer Wunschschule abgelehnt wurden, können die Kinder in der Zeit vom 17. bis 28. März an einer anderen Schule anmelden. Vom 31. März bis 4. April findet dann erneut eine Verteilung statt. Wer danach noch immer keinen Schulplatz für sein Kind hat, bekommt vom 7. bis zum 11. April eine weitere Möglichkeit zur Anmeldung. Die finale Klärung erfolgt in der Woche vom 14. bis 18. April.

Der Vorsitzende des Schulausschusses, Helge Schlieben (CDU)., erklärte: „Das neue Anmeldeverfahren stellt einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Klarheit für die Eltern und Schüler dar. Insbesondere die klare Strukturierung und der Verzicht auf die Abfrage von Zweit- und Drittwünschen, die ohnehin nie eine wirklich rechtliche Bedeutung hatte, vereinfachen den Prozess erheblich. Diese Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Vergabe der Schulplätze fair und nachvollziehbar abläuft.“

In Köln fehlen weiterhin Plätze an Gesamtschulen und Gymnasien

Der SPD-Schulpolitiker Oliver Seeck sagte der Rundschau: „Das neue Anmeldeverfahren bringt mehr Ruhe ins System und macht die Vergabe von Schulplätzen einfacher für die Schulen und die Verwaltung. Es löst aber nicht das Grundproblem, dass wir in Köln weiterhin zu wenige Schulplätze an Gesamtschulen und Gymnasien haben.“

Helge Schlieben betonte hingegen, die Schulbauinitiative von CDU und Grünen zeige Wirkung. Wenn man zum Ende der Wahlperiode 2025 auf die vergangenen zehn Jahre seit 2015 zurückblicke, seien in Köln „unter Beteiligung der CDU-Fraktion sieben neue Gymnasien und neun Gesamtschulen an den Start gegangen. Das zeigt, dass wir die Bedürfnisse der Familien ernst genommen haben und die Herausforderungen des Schulplatzmangels aktiv angegangen sind.“