Als alternative Feierzone hat der BUND schon 2023 einen Abschnitt der Nord-Süd-Fahrt aufgezeigt. Nun kommt ein modifiziertes Konzept erneut ins Gespräch.
Weiberfastnacht in KölnBUND leitet rechtliche Schritte ein – alternative Flächen vorgeschlagen
Mit Rechtsschritten und einem leicht modifizierten Alternativvorschlag wollen Helmut Röscheisen und Jörg Frank vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) das zweijährige Dilemma um eine geeignete Ausweichfläche für zehntausende junge Feiernde an Weiberfastnacht und am Elften Elften zu einem dauerhaften guten Abschluss bringen.
Die rechtlichen Schritte richten sich gegen eine Entscheidung der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt, die eine Nutzung des Landschaftsschutzgebietes als Ausweichfläche erneut ermöglicht.
Als alternative Feierzone habe man schon 2023 einen Abschnitt der Nord-Süd-Fahrt aufgezeigt. Die Verwaltung habe diesen Vorschlag bis heute nicht ernsthaft geprüft, so Röscheisen und Frank. Jetzt legten sie ein modifiziertes Konzept vor, das als Reaktion auf Sicherheitsbedenken der Verwaltung eine Sperrung des Tunnels unter der Cäcilienstraße vorsieht.
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„Auf dem von uns vorgesehenen Areal hat schon zweimal die große Veranstaltung ,Strassenland' stattgefunden, zu der rund 100 000 Menschen kommen. Die betroffenen Straßen haben kaum Anwohner, keine Grünflächen, es gibt keine oberirdischen KVB-Stecken und die Fläche ist dennoch mit der Bahn und fußläufig von der Zülpicher Straße aus zu gut zu erreichen“, so Frank.
Und noch etwas spräche dafür, so Röscheisen: Hier sei wirklich Platz für Zehntausende Feiernde. So könnten die Zülpicher Straße und das Landschaftsschutzgebiet bis zum Aachener Weiher viel wirkungsvoller entlastet werden als über das Areal auf dem Hohenstauffenring; dort seien nur 7500 Feiernde zulässig. Für dieses Areal seien 320.000 Euro freigegeben worden, die Maßnahmen auf der Zülpicher Straße würden 1,2 Millionen Euro kosten. Dieses Geld könnte man dazu nutzen, die Nord-Süd-Fahrt mit Hilfe eines Veranstalters mit einem attraktiven Programm zu bespielen, damit die Feiernden tatsächlich den Ort wechseln.
Planung und Genehmigungsverfahren für „Strassenland“ mit seinen Musikbühnen, Imbiss- und Getränkeständen könnten hier ebenso als Leitfaden dienen wie die für Sicherheitsmaßnahmen. „Diese Idee ließe sich schnell umsetzen, falls unserem Einspruch stattgegeben wird. In jedem Fall aber zum Elften Elften 2024“, so Röscheisen. Denn: „Ein Landschaftsschutzgebiet kann doch nicht die einzige umsetzbare Alternative für Zehntausende Feiernde sein, die der Stadt in zwei Jahren einfällt!“