Weil er dem verheirateten Familienvater gedroht haben soll, die homosexuelle Beziehung öffentlich zu machen, soll ein 33-Jähriger zugestochen haben.
Prozess in KölnOpfer mit 73 Messerstichen getötet – Liebhaber vor Gericht

Das Landgericht Köln
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Die Leiche war nicht nur gefroren, als sie im Dezember 2022 von einem Spaziergänger gefunden wurde. Nein, sie war auch in einem erbärmlichen Zustand. Dieser sei zurückzuführen auf „Tierfraß“, so die rechtsmedizinische Sachverständige in einem Prozess wegen Totschlags gegen einen 33-Jährigen am Donnerstag in ihrem Gutachten. Vor allem Mäuse und Ratten hätten sich an dem Leichnam des 30-Jährigen zu schaffen gemacht, so die Sachverständige.
Angeklagt ist in dem Verfahren der 33-jährige ehemalige Liebhaber, dem die Anklage vorwirft, sein Opfer in einem Waldstück bei Rath-Heumar mit 73 Messerstichen getötet zu haben. Angeblich, weil der Liebhaber dem Täter, dem verheirateten Familienvater, gedroht haben soll, ihre homosexuelle Beziehung der Ehefrau des Angeklagten zu offenbaren. Der Angeklagte, der in der Nähe von Hannover lebte, hat inzwischen die Tat dem äußeren Ablauf nach eingeräumt. Er berief sich aber auf eine Notwehrsituation. Der Liebhaber habe das Messer mitgebracht und ihn bedroht, hatte der Angeklagte an einem vorangegangenen Prozesstag erklärt.
Drohung mit Aufdeckung der Homosexualität
Neben den zahlreichen Messerstichen, hatte die Rechtsmedizinerin auch stumpfe Verletzungen festgestellt. Vermutlich stammen sie von Schlägen. Das Verletzungsbild des Geschädigten deute auf ein dynamisches Kampfgeschehen hin. Eine Schürfwunde am Hinterkopf rührt vermutlich daher, dass der Angeklagte sein Opfer nach der Tat an den Beinen über den Boden geschleift habe.
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Dass das Opfer den Angeklagten tatsächlich mit der Aufdeckung der gemeinsamen homosexuellen Beziehung bedrohte, darauf deutete ebenfalls am Donnerstag die Aussage einer guten Bekannten (39) des Opfers hin. „Ich habe ihn in der Hand“, habe das Opfer ihr gegenüber gesagt. Ihr Bekannter sei eifersüchtig gewesen, als er erfahren habe, dass der Angeklagte eine Frau und zwei Kinder habe. Er habe gesagt, dass er sich dafür „rächen“ werde.
Zudem habe ihr Bekannter verlangt, dass der Angeklagte nicht mehr mit seiner Frau schlafe. Das spätere Opfer habe mit dem Angeklagten alle freien Tage und die Ferien verbringen wollen. Zusammenfassend sagte die 39-Jährige über die Beziehung ihres Bekannten zu dem 33-Jährigen: „Er wollte seine Frau sein. Bei Männern hat er geklammert“, sagte die 39-Jährige über den 30-Jährigen.
Der wollte einfach Liebe haben.
Auch ein Friseur (40) aus Bonn hatte seine Erfahrungen mit dem Opfer gemacht. Über Facebook hatte das spätere Opfer Kontakt zu ihm aufgenommen. Später dann habe er ihm mal aufgelauert. „Der wollte einfach Liebe haben“, sagte der 40-Jährige. Als er ihm geantwortet habe, dass das nichts werde, er eine Familie habe, sei auch er von bedroht worden. Auch hier wollte das spätere Opfer sich wohl an die Frau wenden. Der Friseur reagierte cool und sagte: „Mach was Du willst.“ Der Kontakt sei dann abgebrochen.
Der Prozess wird fortgesetzt.