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Kölner LandgerichtBrandstifter muss erneut ins Gefängnis – Feuer in Kalker Läden gelegt

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Landgericht Köln

Das Landgericht Köln

In zwei Geschäften in Kalk hatte der 52-Jährige Kleidung angezündet. In Berlin war er bereits wegen ähnlicher Taten verurteilt.

Erst brannten im Januar Textilien in einem Kaufhof in Essen. Im Februar brannte binnen Minuten Kleidung in zwei Kaufhäusern in Kalk. Nun verurteilte das Kölner Landgericht einen 52-Jährigen wegen dreifacher versuchter schwerer Brandstiftung zu viereinhalb Jahren Haft.

Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft, hatte in Berlin vor Jahren eine Haftstrafe wegen versuchter Brandstiftung abgesessen, weshalb die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren auch zunächst eine anschließende Sicherungsverwahrung erwägt hatte. Letztlich reichte es hierfür aber nicht aus Sicht des Gerichts: „Ihnen muss aber klar sein: Das war das Ende der Fahnenstange für Sie“, sagte der Vorsitzende Dr. Wolfgang Schorn dem 52-Jährigen in der Urteilsbegründung.

Laut den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte zunächst am 23. Januar 2024 in einer Kaufhof-Filiale in Essen um kurz nach Mittag in der Abteilung für Bad-Zubehör ein Feuerzeug an Textilien gehalten und Teppiche an einem Wandständer in Brand gesteckt. Das Feuer griff rasch auf andere Textilien in der Nähe, nicht jedoch auf das Gebäude über. Durch das beherzte Eingreifen eines Kaufhausdetektivs konnte das Feuer mit mehreren Feuerlöschern und mit dem Einsatz eines Wandhydranten gelöscht werden. Wenige Tage später dann schlug der Angeklagte gleich zweimal binnen 40 Minuten in Kalk zu: Zuerst in einem C&A in den Köln Arcaden, wo der Angeklagte am 3. Februar ebenfalls mit einem Feuerzeug Kleidung an einem Drehständer entzündete. Anschließend verließ er die Filiale, beobachtete das folgende Geschehen aber aus der Nähe. Um 15.50 Uhr brannte es dann im ersten Obergeschoss in der unweit der Köln Arcaden gelegenen Woolworth-Filiale. Auch hier hielt der Angeklagte, ohne Zuhilfenahme eines Brandbeschleunigers, ein Feuerzeug an Kleidung und legte ein Feuer. Kunden und Mitarbeiter konnten aber auch diesen Brand schnell löschen.

Übergreifen der Flammen wurde verhindert

In beiden Kölner Fällen wurde ein Übergreifen des Feuers auf die Gebäude verhindert, weshalb die Kammer letztendlich auch zu der Entscheidung gelangte, dass es sich lediglich um Versuchstaten gehandelt habe. Dennoch sei die Gefahr für Katastrophen groß gewesen: „Es gab Brandlasten, die die hohe Gefahr gebaren, dass sich die Feuer ausbreiteten“, sagte der Vorsitzende.

Vor diesem Hintergrund kaufte das Gericht dem Angeklagten auch nicht ab, dass er nicht gewollt habe, dass die Gebäude brennen, wie er in seinem Geständnis behauptet hatte. Der 52-Jährige hatte angegeben, er habe die Feuer gelegt, um die anschließenden Löscharbeiten anzusehen. Die versuchten Brandstiftungen hatte der 52-Jährige erst nach anfänglichem Schweigen eingeräumt, nachdem auch der intelligenzgeminderte Angeklagte hatte einräumen müssen, dass er auf Videos von Überwachungskameras eindeutig zu erkennen war.

Das Gericht hielt dem 52-Jährigen zugute, dass es keine „gravierenden Personenschäden“ gegeben habe. Lediglich der Kaufhausdetektiv in Essen hatte leichte Verbrennungen an den Händen davon getragen, wurde im Prozess bekannt. Zu seinen Lasten wertete das Gericht aber, dass es viele Opfer hätte geben können, wenn die Brände um sich gegriffen hätten.