Köln – Der Versuch war höchster Ehren wert, zumal er mit einigem persönlichen Risiko behaftet war: Eine vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardial Woelki beauftragte Anwaltskanzlei sollte endlich Namen nennen, Namen jener Verantwortungsträger, die mit Fällen sexualisierter Gewalt an Jugendlichen befasst waren. Was haben sie für die Opfer getan, wie sind sie mit mutmaßlichen Tätern verfahren und mit den Belegen ihrer Taten?
Keiner der Betroffenen, das war Woelkis Bedingung, sollte vorab etwas erfahren. Auch er selbst nicht, der Kardinal, der ja damit rechnen muss, als früherer erzbischöflicher Sekretär und Weihbischof erwähnt zu werden.
Die Kirche auch nur ein normales Unternehmen?
Dieser Plan ist gescheitert. Der ehemalige Kölner Personalchef, spätere Kölner Generalvikar und heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat durchgesetzt, dass seine Position zur Sache mit veröffentlicht wird. Das sei das normale Äußerungsrecht, heißt es. Aber wozu führt das?
Heße hat wohl nicht ohne Hintersinn darauf hingewiesen, wer alles mit jedem Fall befasst war. Ist das, was für Heße recht ist, für andere emeritierte und aktive Personalchefs, Generalvikare und Weihbischöfe, Seminarregenten und Kirchenrechtler nicht billig? Hat nicht jeder den Anspruch, vorab zu erfahren, ob und wie er erwähnt wird, und sich zu äußern?
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Natürlich, so wie Heße hätte sich jeder Manager eines Unternehmens bei so einer Untersuchung verhalten. Woelki hatte wohl erwartet, dass es in der Kirche anders zugeht und dass andere Geistliche seine Bereitschaft teilten, sich den Ergebnissen erst einmal auszusetzen. Hoffen wir, dass die Betroffenen sich auf Gegenäußerungen beschränken, dass die Studienergebnisse selbst also unverkürzt die Öffentlichkeit erreichen. Sonst wäre der Aufklärungsversuch daran gescheitert, dass die Kirche halt auch ein Teil der Welt ist.
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