Drach-Prozess in Köln fortgesetztAngeschossener Geldbote schildert sein Leiden
Köln – Mit der Aussage eines bei einem Raubüberfall in Frankfurt am Main angeschossenen Geldboten (59) ging es am Mittwoch weiter im Prozess gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach (61). Der Überfall auf einen Geldtransporter vor einer Ikea-Filiale im November 2019 ist einer von insgesamt vier, die Drach zur Last gelegt werden. Daneben werden ihm zwei in Köln sowie einer im hessischen Limburg vorgeworfen. Bei dem Überfall in Frankfurt soll Drach 58.600 Euro erbeutet haben.
Bis heute leidet der Mann unter den Folgen
Der 59-Jährige, der sich mit einem Rollator in den Gerichtssaal schleppte, leidet bis heute unter der Tat. Zum einen hatte er einen Oberschenkeldurchschuss erlitten. Zum anderen schlafe er schlecht, träume immer wieder von dem Raub und befinde sich bis heute in psychologischer Behandlung.
Den Überfall selbst schildert der Mann kurz und bündig. Er habe den Geldkoffer im Ikea-Haus abgeholt. Als er diesen in den Transporter habe laden wollen, sei von hinten ein Mann herangetreten und habe ihm eine Pistole vors Gesicht gehalten. „Geld, Geld, Geld“, habe der Räuber verlangt und, dass er sich auf den Boden lege. „Ich lege mich nicht hin. Ich bin ein Mann“, begründete der 59-Jährige seine Weigerung.
Mit einem Beinschuss zu Boden gestürzt
Der Täter habe den Koffer genommen und sei rückwärts fortgelaufen. Als er sich in Laufrichtung drehte, seien die Schüsse gefallen, so der Geschädigte. Sicher wusste der Geschädigte noch, dass er den Täter „nicht erwischt“ hatte. Er hingegen sei mit einem Beinschuss zu Boden gestürzt. „Ich kann nicht genau sagen, ob er zuerst geschossen hat, oder ob ich zuerst geschossen habe“, erklärte der Nebenkläger zunächst.
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Als Wolfgang Heer, Verteidiger von Drachs mutmaßlichem Komplizen (53), wissen wollte, warum der Geldbote überhaupt auf einen weglaufenden Menschen schieße, antwortete der Zeuge sichtlich genervt: „Ich habe mich verteidigt.“ Dann wurde es kurz komödiantisch. Der Zeuge weigerte sich partout, Heer anzuschauen. Worauf der Verteidiger vom Vorsitzenden Dr. Jörg Michael Bern verlangte, er möge den Zeugen „zwingen“. Das lehnte Bern ab. Er sei nicht befugt, „vorzuschreiben, wo er hinguckt“. „Sie können sich auf meinen Platz setzen. Von hier oben sieht man gut. Ich ziehe mich dann zurück.“ Heer lehnte, sichtlich überrumpelt, ab. Bern schlagfertig: „Dann dürfen Sie sich aber auch nicht mehr beschweren.“