Gutachter-AussageReemtsma-Entführer Drach macht Witze während Prozess
Köln – Der 15. Verhandlungstag im Prozess gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach neigt sich am Dienstag schon fast dem Ende entgegen. Doch dann greift der 61-Jährige über seinen Verteidiger Andreas Kerkhof in das Verfahren ein und sorgt für laute Lacher im Saal.
Meist folgt Drach dem Prozess wegen vier ihm zur Last gelegter Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main und im hessischen Limburg konzentriert, aber schweigend. Beim waffentechnischen Gutachten zu einem Sturmgewehr, Typ AK-47, mit dem Drach bei einem Überfall im März 2019 am Terminal 2 des Flughafens laut Anklage einen Geldboten angeschossen haben soll, will Kerkhof vom waffentechnischen Sachverständigen vom Landeskriminalamt wissen, ob sich der Schuss auch gelöst haben könnte. Beispielsweise durch eine leichte Berührung des Abzugs. Der Gutachter verneint. Kriegswaffen wie die AK-47 hätten für gewöhnlich einen hohen Abzugswiderstand. Eben damit sich im Gefecht nicht einfach ein Schuss löse. Er gehe, so der Gutachter, von einem Widerstand von fünf bis sieben Kilogramm aus.
Drach scherzt mit seinem Verteidiger
Drach wendet sich daraufhin an seinen Verteidiger, flüstert und Kerkhof lacht lauthals drauf los. Sein Mandant habe angemerkt, so Kerkhof: „Sieben Kilo, das wären ja sieben Milchtüten an einem Finger. Da wäre jeder Soldat nach wenigen Schüssen zu erschöpft, um weiter zu kämpfen.“
Zuvor hatte der Gutachter bereits erklärt, dass eine am Tatort gefundene Patronenhülse zweifelsfrei aus jener AK-47 abgefeuert worden sei, die nach dem Überfall im Fluchtwagen gefunden worden war. Da der Wagen aber ausgebrannt gewesen sei, habe nicht mehr geklärt werden können, ob auch das Geschoss, das beide Oberschenkel des Geldboten durchschlagen hatte, aus der Waffe stammte. Der Lauf sei von der Hitze so verzogen gewesen, dass das nicht mehr habe geklärt werden können.
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Zuvor hatte bereits ein Rechtsmediziner erklärt, dass das Geschoss beide Oberschenkel des Geldboten durchschlagen habe und den rechten Knochen zertrümmert habe. Dass beide Beine durchschlagen worden seien, sei „zwanglos mit einem einzelnen Schuss in Einklang zu bringen“, so der Gutachter.
Der Prozess wird fortgesetzt.