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DienstwagenaffäreSchaffer erklärt sich – KVB-Aufsichtsrat will weitere Prüfungen

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Ein Dienstwagen steht in einer Tiefgarage

Die Nutzung des Dienstwagens durch die Ehefrau in Frankfurt stand im Zentrum der Kritik (Symbolbild)

In einer vierstündigen Sondersitzung des Aufsichtsrates musste sich KVB-Finanzvorstand Thomas Schaffer zur Dienstwagenaffäre erklären. Damit ist das Kapitel noch nicht beendet.

Die Dienstwagenaffäre bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) ist auch nach einer vierstündigen Sondersitzung des Aufsichtsrates nicht beendet. Bei der Sitzung musste sich KVB-Finanzvorstand Thomas Schaffer erklären.

Wie die Rundschau berichtete, steht Schaffer in der Kritik, weil sein von der KVB zur Verfügung gestellter Pkw überwiegend von seiner Frau in Frankfurt als Familienauto genutzt wurde. Als Reaktion auf den öffentlichen Druck nach der Berichterstattung gab Schaffer seinen Dienstwagen zurück. Doch offenbar reichte dem Aufsichtsrat dieser symbolische Akt allein nicht. Laut einer offiziellen Mitteilung des Kontrollgremiums würden nun weitere „Informationen und Sachverhaltsdarstellungen“ eingeholt. Nach Informationen der Rundschau folgt nun eine umfangreiche Untersuchung.

Bisher verharrt Schaffer auf der Position, die private Nutzung seines Dienstwagens durch seine Frau sei vertraglich abgedeckt. Schließlich räumte er aber in einer Entschuldigung gegenüber den Mitarbeitern der KVB ein, „dass es in meiner persönlichen Situation viel konsequenter von mir gewesen wäre, wenn ich einfach ganz auf den Dienstwagen verzichtet hätte.“ Das Vertrauen der Arbeitnehmer hat Schaffer durch diese Erklärung dennoch nicht zurückgewonnen. Nach Informationen der Rundschau wurde bei der Sondersitzung aus den Reihen der Arbeitnehmervertretung die Forderung laut, Schaffer abzuberufen.

Wie die Rundschau berichtete, hatten sich bereits mehrere Anwaltskanzleien mit der Nutzung des Dienstwagens durch Schaffer beschäftigt. Eine Begutachtung kam zu dem Schluss, Schaffers Dienstwagen stehe für dienstliche Zwecke nicht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat will sich nun nochmals alle Untersuchungen vorlegen lassen. Zudem werden erneute Untersuchungen zum Nutzungsverhalten angestellt. Schließlich soll es eine abschließende rechtliche Prüfung geben. (ngo)