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Unfall in LindweilerKölner Gericht verurteilt Verkehrsrowdy zu Freiheitsstrafe

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Verteidiger Frank Seebode mit dem Angeklagten.

Verteidiger Frank Seebode mit dem Angeklagten.

„Wir sind der Ansicht, dass Sie deutlich zu spüren bekommen müssen, dass so ein Verhalten nicht geht“, sagte die Kölner Amtsrichterin bei der Urteilsverkündung

Ohne Führerschein und mit mindestens 80 Stundenkilometern war er in einer 30er-Zone unterwegs. Dabei überholte der Mann einen Audi und einen VW-Polo, überfuhr ein Stoppschild, raste im Kreuzungsbereich von Unnauer Weg/Pescher Weg und rammte ein Fahrzeug, in dem ein Rentnerehepaar (71 und 60) saß. Durch den Aufprall wurde deren Fahrzeug eine Böschung zur Bundesautobahn 1 hinuntergeschoben, wo das Fahrzeug sich in Bäumen verkeilte und zum Stehen kam. Die beiden Insassen wurden erheblich verletzt.

Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den 29-Jährigen nun wegen fahrlässiger Körperverletzung mit tateinheitlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren. Da in die Strafe eine vorangegangene Verurteilung vom Landgericht einbezogen werden musste, lautete die Gesamtfreiheitsstrafe auf zwei Jahre und drei Monate. „Wir sind der Ansicht, dass Sie deutlich zu spüren bekommen müssen, dass so ein Verhalten nicht geht“, sagte Amtsrichterin Dr. Andrea Fuchs. Strafmildernd wertete das Gericht einen vor der Verhandlung zwischen dem Angeklagten und dem Ehepaar geschlossenen Täter-Opfer-Vergleich. In einem handgeschriebenen Brief hatte sich der Angeklagte bei dem 71-Jährigen und seiner 60 Jahre alten Frau, die schwer bei dem Unfall verletzt worden war, entschuldigt und um eine zweite Chance gebeten.

Im Zeugenstand sagte der Senior: „Im Leben braucht man doch eine zweite Chance.“ Anschließend gaben sich der 71-Jährige und der Angeklagte, der sich im Prozess auch nochmal persönlich entschuldigte, die Hände. Richterin Fuchs kommentierte: „Ich bin ehrlich gesagt gerührt ob Ihrer Haltung. Das habe ich noch nicht oft erlebt.“ Der Staatsanwalt sprach von einer kaum zu übertreffenden „menschlichen Größe“ des geschädigten Ehepaars. Im Rahmen des Ausgleichs hatte der Angeklagte dem Ehepaar 5000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

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Zu Gute kam dem Angeklagten, der bereits viele Einträge im Strafregister gesammelt hatte, dass ihm das ursprünglich angeklagte illegale Autorennen nicht nachgewiesen werden konnte. Ein Verkehrssachverständiger hatte ausschließen können, dass sich er sich mit einem Audi und einem Polo ein Kräftemessen geliefert hatte.

Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch der Verurteilte wollen das Urteil nicht anfechten.