Der Bundesgerichtshof hat die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision verworfen.
Bombendrohung in Kölner KitaKeine Psychiatrie für den Angeklagten
Im Januar dieses Jahres vor Gericht machte der Mann (55) einen durchweg aufgeräumten Eindruck. Doch das war nicht immer so: Im November 2021 war der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Mann in die Kita „Wilde Hilde“ an der Flora eingedrungen und hatte damit gedroht, eine Bombe zu zünden. Die anwesenden neun Kinder und sechs Betreuer ließ der Mann aber ziehen. Dennoch zog die Aktion des 55-Jährigen einen Großeinsatz der Polizei mit sich, bei dem Spezialkräfte den Mann nach dessen Aufgabe festnehmen konnte.
Im Prozess Anfang des Jahres — wegen versuchter Geiselnahme, Nötigung und Bedrohung — war der Mann dann aber nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert zu einer Unterbringung in einer Psychiatrie zur Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Diese wurde am Mittwoch verworfen, wie der BGH am Donnerstag auf Rundschau-Nachfrage bestätigte. Der Verteidiger des 55-Jährigen, Ingo Lindemann, sagte der Rundschau: „Was auf den ersten Blick gefährlich aussieht, muss auch bei genauer Betrachtung wirklich gefährlich sein.“ Das sei sein Mandant aber nicht, wie das Landgericht im März richtig festgestellt habe.
Elektroschrott statt Bombe
Der BGH sei der „sorgfältigen Urteilsbegründung“ der 10. Großen Strafkammer gefolgt. In der Urteilsbegründung im März hatte der Vorsitzende dem Angeklagten mit auf den Weg gegeben: „Ich gehe davon aus, dass Sie nichts mehr machen.“ Der Angeklagte hatte aufmerksam zugehört und zustimmend zweimal auf die Anklagebank geklopft.
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Als der 55-Jährige im November 2021 in die Kita eingedrungen war, hatte zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr einer Bombenexplosion bestanden. Lediglich einen kaputten Stabmixer, aus dem ein paar Drähte und Kabel heraushingen sowie einen digitalen Radiowecker hatte er dabei. Während er seine Bombendrohung ausstieß, hatte er auf die Tüte gedeutet, in der sich der Elektroschrott befand. Geistesgegenwärtig hatten die Erzieher daraufhin die verbliebenen Kinder gepackt und sie nach draußen in Sicherheit gebracht. Der Täter hatte zwar verlangt, dass eine „Pflegekraft“ bleiben müsse. Doch auch die Erzieher verließen allesamt die Kita, ohne dass der Beschuldigte sie gehindert hätte.
Freiwillige Einweisung in Psychiatrie
Hintergrund der Tat war laut dem Urteil des Landgerichts ein Wahn des Mannes, wonach er von der Rocker-Gang „Hell's Angels“ verfolgt werde. Das hatte er am Tattag nach seiner Festnahme auch einem Notarzt gegenüber mitgeteilt. Seit rund einem Jahrzehnt leidet der 55-Jährige an dem Wahn. Vor der Tat hatte er sich noch Hilfe suchend an die Polizei gewendet. Da ihm aber nicht geholfen worden sei, habe er Aufmerksamkeit für seine Situation herstellen wollen und sich zu der Aktion in der Kita entschlossen, wie es in der Urteilsbegründung des Landgerichts hieß.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte verneint, dass von dem 55-Jährigen eine echte Gefahr ausgehe. Der Beschuldigte hatte sich nach der Tat zudem krankheitseinsichtig gezeigt und sich freiwillig in eine Psychiatrie einliefern lassen. Dort stimmte er einer Behandlung mit einer Depotmedikation zu.