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Prozess am LandgerichtStiche vor der Dönerbude am Chlodwigplatz – zwei Männer vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Köln

Das Landgericht Köln

Zwei Männer im Alter von 30 und 27 Jahren sind angeklagt. Ein Opfer konnte überraschend der Richter für die Zeugen-Vernehmung ankündigen.

Urplötzlich und ohne Vorwarnung wird im Oktober vergangenen Jahres ein junger Mann auf dem Chlodwigplatz von zwei Tätern mit Reizgas und einem Messer angegriffen. Ein Bekannter des Opfers, der daraufhin eine Dönerbude verließ, wurde anschließend ebenfalls angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Dabei soll einer der Täter den anderen aufgefordert haben: „Töte ihn.“

Seit Montag wird der Fall vor dem Landgericht verhandelt. Angeklagt sind zwei junge Männer (30 und 27) wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung. Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten sich zunächst von hinten dem ersten Opfer genähert haben. Der 30-Jährige habe dem Opfer aus dem Nichts seitlich von hinten Reizgas ins Gesicht gesprüht. Anschließend hätten die Angeklagten mit Messern auf den Oberkörperbereich eingestochen.

Angegriffener flieht in Döner-Imbiss

Doch der Angegriffene habe sich in einen direkt am Ort gelegenen Döner-Imbiss flüchten können. Dort habe er sich hinter die Theke begeben. Weiter hieß es in der Anklageschrift, dass ein Bekannter des Opfers im Imbiss den Angriff mitbekommen und sich nach draußen begeben habe. Dort sei der Mann von den Tätern ebenfalls mit Reizgas eingesprüht worden. Der Mann habe dann zu flüchten versucht, sei an einem Fahrradständer aber zu Fall gekommen. Sofort habe der 27-Jährige auch auf diesen am Boden liegenden Mann mit einem Messer eingestochen, während der 30-Jährige ihn aufgefordert habe, ihn zu töten. Glück im Unglück: Passanten wurden auf die Tat aufmerksam und die Täter durch lautes Geschrei in die Flucht schlagen.

Laut Anklage erlitt das zweite Opfer elf Stich- und Schnittverletzungen. „Das Herz wurde von einem Stich nur um Millimeter verfehlt“, hieß es in der Anklageschrift weiter. Mit einer Not-Operation habe der Mann aber gerettet werden können. Dem Vernehmen nach wird der Mann aber sein Leben lang von den Verletzungen gezeichnet bleiben. Ein Nerv des 31-Jährigen soll irreparabel verletzt worden sein. Er soll Pflegestufe drei haben. Der Mann tritt als Nebenkläger auf und soll am Dienstag vernommen werden.

Angeklagten wollen sich nicht äußern

Die Angeklagten teilten über ihre Verteidiger mit, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Nach den Angeklagten war nach der Tat mit Screenshots einer Überwachungskamera gefahndet worden. Kurios: Der zuerst bei der Tat angegriffene Mann war von den Behörden lange Zeit nicht mehr aufzufinden. Der Vorsitzende Richter Alexander Fühling unterrichtete die Verfahrensbeteiligten dann aber darüber, dass er eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn telefonischen Kontakt zu dem Mann gehabt habe und ihn zur Zeugenaussage geladen habe. „Er klang eigentlich ganz zugänglich. Er meinte zu mir: Bringt doch eh nix, Alter.“ Fühling lachte kurz und fügte hinzu: „Wie man so redet.“

Kurz nach der Tat im Oktober 2023 waren Gerüchte aufgekommen, dass möglicherweise ein Rockerhintergrund vorliegen könnte. Ob es sich bei der Tat um einen gezielten Anschlag handelte und was der Hintergrund dafür sein könnte, das muss nun der Prozess versuchen zu klären.