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Prozess in KölnAngreifer mit Dönermesser abgewehrt – Verfahren eingestellt

Lesezeit 3 Minuten
Amtsgericht Gericht Siegburg Akte Akten Symbolbild

Das Verfahren in Köln wurde eingestellt (Symbolbild)

Der mutmaßliche Geschädigte soll zuerst verbal provoziert haben und dann einen Serviettenhalter nach dem Angeklagten und dem 68-jährigen Besitzer geworfen haben.

Nach Erhalt und Prüfung der Anklageschrift hatte Amtsrichterin Julia Schumacher das Verfahren gegen den 34-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung erst nicht eröffnen wollen. „Für mich ist das ein astreiner Fall von Notwehr“, sagte Schumacher am Montag. Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und das Landgericht verfügte, dass der Prozess geführt werden müsse.

Wurf mit Serviettenhalter

Doch der Reihe nach: Das Jahr 2023 war gerade mal eine Stunde und 40 Minuten alt, da kam es in einem Döner-Schnellrestaurant am Neumarkt zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen einem pöbelnden Gast sowie dem Besitzer (68) und dessen Sohn (34). Laut Anklage hatte der mutmaßliche Geschädigte die zunächst verbal geführte Auseinandersetzung angefangen und dann unter anderem mit dem metallenen Serviettenhalter, der auf der Salattheke stand, nach dem Angeklagten und dem 68-Jährigen geworfen. Daraufhin soll der Angeklagte das lange Döner-Messer gegriffen und das angebliche Opfer aus dem Laden getrieben und dabei in den Daumen geschnitten haben.

Der Angeklagte, ein gelernter Gas- und Wasserinstallateur, schwieg beim Prozess; der angebliche Geschädigte war für das Gericht unauffindbar, lebt vermutlich im Ausland. Der Vater des 34-Jährigen machte indes Angaben.

Verletzungen am Finger

Demnach sei der Gast bereits schreiend in den Laden gekommen. Als sein Sohn gesagt habe, er solle sich beruhigen, er komme schon noch an die Reihe, sei der Mann völlig ausgetickt und habe mit dem Serviettenhalter und einem Halter für Aluminiumfolie um sich geworfen und sowohl ihn als auch den Sohn getroffen. Als er Sohn das Döner-Messer genommen habe, habe er es ihm entrissen und auf den Boden geschmissen. Dann sei er um die Theke herum geeilt und habe versucht „den Jungen“ aus dem Laden zu bugsieren. Dass sein Sohn das Döner-Messer vom Boden aufgelesen und damit dann auf den Gast losgegangen sei, das wollte der 68-Jährige nicht bemerkt haben.

Auf dem Video der Überwachungskamera in dem Laden war zu sehen, wie der Gast hereinkam und gleich einen Streit mit dem 34-Jährigen vom Zaun brach. Ohne Grund gestikulierte er wild und griff wiederholt über die Theke, um den Angeklagten zu packen. Es entstand ein Tohuwabohu, in dem Vater und Sohn den Gast nach draußen drängten. Zwar waren auch zwei Hiebe des Angeklagten mit dem Messer zu erkennen. Die Vorsitzende und der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der die Anklage nicht selbst verfasst hatte, waren sich einig, dass der Angeklagte nicht mit der Schneide, sondern mit dem Griff geschlagen habe.

„Wie es zu der Schnittverletzung kam, werden wir nicht aufklären können“, sagte Schumacher. Sie befand aber, dass sich niemand in seinem „eigenen Laden mit Serviettenhaltern bewerfen lassen“ müsse. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich mit Zustimmung der Kölner Staatsanwaltschaft ohne Auflagen ein.

So konnte der undurchsichtige Sachverhalt um den Streit in der Dönerbude nicht mehr aufgeklärt werden.