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App-Anbieter umgarnt Parkplatz-BesitzerKölner Falschparker melden und Geld verdienen

Lesezeit 3 Minuten
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Köln – „Falschparker melden“ steht auf Plakaten an Laternenmasten in Braunsfeld. Was auf den ersten Blick wirkt wie ein Aufruf der Stadt, das Ordnungsamt über Verkehrssünder zu informieren, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Werbung für eine App. Die, so verspricht es der Anbieter, soll Besitzern privater Parkplätze, auf denen jemand verbotswidrig parkt, die Arbeit erleichtern. Schnell ein paar Fotos mit dem Handy gemacht, ein paar Klicks, und schon kümmern sich Anwälte um alles, lautet die Botschaft. Ein Überblick.

Welchen Service bietet die App?

„Sobald Sie Ihren Parkplatz, egal ob privat oder gewerblich oder für Ihre Kunden, nicht nutzen können, reagieren Sie“, fordert der App-Anbieter potenzielle Kunden auf. Das gelte bei Parkflächen in Privatbesitz, die man als Eigentümer oder Mieter nutzt, aber auch, wenn Falschparker private Zufahrten oder Garagen blockieren. Man biete kostenlose Registrierung in zwei Minuten, danach könne der Anwender Falschparker per Handy melden, auf Wunsch kostenlos abschleppen lassen und dabei obendrein bares Geld verdienen.

Bei diesen Plakaten in Braunsfeld handelt es sich um Werbung eines App-Anbieters. 

Woher soll dieses Geld kommen?

Die Nutzung der App sei „ohne jegliche Gebühren und ohne Risiko“, betont der Anbieter. Man übernehme „alle Kosten, egal wie hoch“, gebe eine „Erfolgs-Garantie“. Der Anwender erhalte zudem „bis zu 40 Euro“ als Ausgleich für die illegale Nutzung seines Parkplatzes. Zudem verlange man von dem Falschparker eine Unterlassungserklärung. Parke dieser trotzdem erneut auf dem Privatparkplatz, müsse er „eine empfindliche Vertragsstrafe (im oft mittleren dreistelligen Bereich)“ zahlen.

Kann man nicht Polizei oder Ordnungsamt rufen?

Die Behörden sind nur für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) im öffentlichen Straßenraum zuständig. Auf Privatgelände darf das Ordnungsamt nicht gegen Falschparker vorgehen, außer bei privaten Feuerwehrzufahrten. „Dort wird der Verkehrsdienst gemäß Bauordnung tätig“, erklärte die Stadt auf Anfrage. Ausnahme: Steht ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen „vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber“, so liegt ein unzulässiges Parken gemäß Paragraph 12 StVO vor. Dann kann man den Wagen vom Ordnungsamt abschleppen lassen.

Ist die Nutzung solcher Apps empfehlenswert?

„Es gibt inzwischen einige Apps zu diesem Thema. Wer sie nutzt, muss wissen, worauf er sich einlässt“, sagt Elke Hübner, Leiterin Verbraucherschutz und Recht beim ADAC Nordrhein. „So einfach und risikolos wie in der Werbung ist es nicht.“ Dass keine Kosten entstünden, sei fraglich.

Welche Risiken drohen?

„Grundsätzlich gilt: Wer einen Abschleppwagen ruft, um einen Falschparker von einem Privatgrundstück entfernen zu lassen, haftet selbst für die Abschleppkosten“, erläutert Hübner. Die könne man sich zwar theoretisch per Anwalt vom Falschparker zurückholen. Jedoch hafte der Halter eines Kfz nicht für das Fehlverhalten des jeweiligen Fahrzeugführers. Bei der Nutzung von Falschparker-Apps werde zwar mit Anwälten und Abschleppen ohne Kosten geworben. „Aber was ist, wenn der Falschparker nicht auffindbar oder insolvent ist“, so Hübner.

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Falschparker-Apps seien „ein fragwürdiges Geschäftsmodell und laden zu Missbrauch ein“. Auch Unschuldige könnten zu Unrecht angeschwärzt werden, die Rückverfolgung, wer Verstöße melde, sei mitunter kaum gegeben. Letztlich sei das Ganze „eine andere Form der Parkraumbewirtschaftung mit extremen Kosten“. Der ADAC habe viele Beschwerden von Mitgliedern erhalten, die von Vertragsstrafen, hohen Bearbeitungs- und Mahngebühren und Inkassokosten berichten.

Wie oft schalten Bürger das Ordnungsamt ein?

Rund 30000 so genannte Fremdanzeigen, bei denen Bürger Falschparker melden, gehen jährlich bei der Stadt ein, davon 10000 online und 20000 per Post. Für Schlagzeilen sorgte ein Anwohner aus Dellbrück, der bis zu 1000 Parkverstöße im Monat anzeigte. Bei akuten Behinderungen kann man sich unter Telefon 0221-221-32000 an die Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes wenden. Sie erhielt 2021 rund 65000 Anrufe wegen Falschparkern. Übrigens: Es gibt auch Apps, mit denen man kostenpflichtige private Parkplätze finden kann. Billiger als Abschleppen ist das allemal.