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Todesfall auf A3Prozess um Betonplatten-Drama wird neu gestartet

Lesezeit 2 Minuten
Am 13. Februar 2020 stürzte diese Betonplatte auf einen Pkw, die Fahrerin starb.

Am 13. Februar 2020 stürzte diese Betonplatte auf einen Pkw, die Fahrerin starb.

Alles auf Anfang heißt es nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts im Prozess um die im November 2020 auf der Autobahn A3 von einer Betonwand erschlagenen Autofahrerin Anne M.

Wie das Landgericht am Montagabend mitteilte, muss der Prozess komplett von vorne beginnen. Die beiden bislang verhandelten Prozesstage sind somit hinfällig und nichtig. Grund hierfür ist eine Besetzungsrüge von Rechtsanwältin Verena Otto, die in dem Prozess einen wegen fahrlässiger Tötung angeklagten ehemaligen Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW vertritt. Das Oberlandesgericht habe einem Besetzungseinwand stattgegeben, erklärte Landgerichtssprecher Dr. Hans Logemann auf Nachfrage der Rundschau.

Demnach hat die Vorsitzende der 20. Großen Strafkammer, Sibylle Grassmann, eine zunächst für das Verfahren vorgesehene Schöffin von ihren Pflichten entbunden. Die als Grundschuldirektorin tätige Frau hatte Terminkollisionen mit den 26 Verhandlungstagen angezeigt. So sei unter anderem ihre Teilnahme bei der Einschulung unabdingbar. Weiter habe die Frau erklärt, dass zudem ihre Konrektorin abgeordnet sei und sie daher nicht vertreten könne. Auch auf mögliche Unterrichtsausfälle habe sie hingewiesen. Für Grassmann offensichtlich gewichtige Gründe, die Frau von ihren Schöffenpflichten zu entbinden. Mit seiner Entscheidung macht das OLG nun aber deutlich, dass das Schöffenamt deutlich höheres Gewicht hat, als berufliche Pflichten. „Das OLG ist der Ansicht, dass die Schöffin nicht so einfach hätte abberufen werden können“, erläuterte Logemann im Gespräch mit der Rundschau.

Zwei Verhandlungstage sind nichtig

Für das weitere Verfahren heißt das: Die beiden bislang verhandelten Prozesstage sind nichtig, der Prozess muss komplett neu aufgerollt werden. Das ist um so misslicher, als Otto am ersten Verhandlungstag noch beantragt hatte, den Prozess bis zu einer Entscheidung des OLG auszusetzen. Diesen Antrag hatte das Gericht aber zurückgewiesen. Für die Neuauflage des Verfahrens müssen nun komplett neue Schöffen verpflichtet werden. Was das für die schon terminierten 24 Verhandlungstage bedeutet, ist derzeit völlig ungewiss.

Vergangene Woche Dienstag war der Prozess unter großem Publikums- und Medieninteresse gestartet. Angeklagt sind ein Bauingenieur (62) wegen Totschlags durch Unterlassen und Baugefährdung. Er soll von der provisorischen Befestigungskonstruktion der Betonplatte gewusst und später ein Gutachten, das der Konstruktion mangelnde Statik beschied, unterdrückt haben. Mit ihm angeklagt sind zwei ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW. Sie sollen ebenfalls von der nicht planmäßigen Befestigung der Schallschutzelemente ebenfalls gewusst haben. Zudem sollen sie gewusst haben, dass die Abnahme der Konstruktion nur unter Vorbehalt des mutmaßliche unterdrückten Gutachtens erfolgt sei. Sie sollen in der Folge das Gutachten nicht eingefordert haben, wie es ihre Pflicht gewesen wäre.