Die Handwerkskammer Köln sieht sich mit Vorwürfen aufgrund des Kaufs von Business-Seats beim 1. FC Köln konfrontiert. Ein interner Konflikt entstand um die Entscheidungsgewalt und Rechtmäßigkeit dieser Ausgabe.
Ärger um Dauerkarten für den 1. FC KölnNeuer Streit in der Handwerkskammer Köln
In der Handwerkskammer zu Köln hängt offenbar der Haussegen gewaltig schief. Jüngstes Beispiel dafür ist eine Auseinandersetzung um sogenannte Business-Seats für Spiele des 1. FC Köln im Rheinenergie-Stadion in den Spielzeiten der 1. Fußball-Bundesliga 2021/2022 und 2022/2023. Zwei dieser Sitze hat die Kammer für 10.710 beziehungsweise 11.662 Euro gebucht, wie aus den Rechnungen hervorgeht, die der Rundschau in Kopie vorliegen.
Wer ein solches Ticket hat, bekommt einen exklusiven Sitzplatz, einen Parkplatz, Catering inklusive Getränken bereits zwei Stunden vor Spielbeginn und bis zwei Stunden nach Abpfiff. Die Handwerkskammer wird im Online-Branchenbuch, auf einer Wandtafel im Eingangsbereich der jeweiligen Lounge und auf der Homepage des Fußballvereins genannt. Genutzt wurden die Tickets unter anderem vom damaligen Hauptgeschäftsführer Garrelt Duin und Vorstandsmitgliedern der Kammer.
Handwerkskammer Köln: zwei Gutachten zur Compliance
Ob das mit den Regeln der Handwerkskammer vereinbar ist, dazu gibt es zwei Gutachten aus dem Jahr 2023. Es geht dabei etwa um interne Regelungen der Kammer zur Compliance, Regelungen in der Satzung sowie in der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung sowie dem Verhaltenskodex für Vorstand und Geschäftsführung.
Ein Gutachten hält das Vorgehen nicht für regelkonform. Das Fazit der Rechtsanwälte: Der Erwerb und die Nutzung von Business-Seats würden weder den verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Anforderungen noch den internen Anforderungen entsprechen. „Sie sind auch unter Compliance-Gesichtspunkten in der vorgelegten Gestalt nicht möglich“, heißt es in dem Gutachten.
Das zweite Gutachten ist als Kritik des ersten Gutachtens zu lesen, dem der zweite Gutachter auch handwerkliche Fehler vorwirft. Moniert wird etwa, dass Sachverhalte nicht durch Befragung von Mitarbeitenden geklärt wurden.
FC-Tickets als Werbemaßnahme?
Letztlich geht es etwa darum, ob die Business-Seats als Werbemaßnahme geeignet sind und Netzwerken ermöglichen, darum, an wen die Tickets gegeben wurden, ob sie im richtigen Haushaltsposten gebucht wurden. Diskutiert wird, ob Duin seine Kompetenzen überschritten hat durch den Kauf der Tickets und sich möglicherweise sogar strafbar gemacht hat. Während das erste Gutachten das für möglich hält, sieht das zweite keine Pflichtverletzungen des damaligen Hauptgeschäftsführers und keine strafbaren Handlungen.
„Der Vorstand und der damalige Hauptgeschäftsführer haben die Lage unterschiedlich bewertet“, teilte die Kammer auf Anfrage mit. Einen Rechtsstreit habe der Vorstand aber nicht einleiten wollen, heißt es weiter. Das sei mit Blick auf die Kosten nicht opportun erschienen. Die juristische Bewertung des ersten Gutachtens halte einer objektiven Überprüfung nicht stand, teilte dagegen Garrelt Duin auf Anfrage mit. „Dies war offenbar auch der Mehrheit im Vorstand bewusst, sonst hätte man unmittelbar juristische Schritte gegen mich einleiten müssen“, so Duin weiter. Ab dem Januar 2023 wurden aber die Karten nur noch an erfolgreiche Teilnehmer in Leistungswettbewerben des Handwerks vergeben.
Wie grundsätzlich unterschiedlich die Lage rund um die Business-Seats gesehen wird, zeigen die angefragten Stellungnahmen. Die Sitze seien auf Initiative des damaligen Hauptgeschäftsführers ohne Beschluss des Vorstands gebucht worden, so die Kammer. Duin teilt dagegen mit, er habe die Sitze auf Wunsch der Mitglieder des Vorstands erworben. Die hätten in Teilen sogar den Erwerb einer Loge vorgeschlagen. Eine formelle Beschlussfassung des Vorstands sei nicht erforderlich gewesen. Es habe aber zu Beginn der Saison 21/22 eine entsprechende Präsentation, Befassung und Billigung im Vorstand gegeben. Duin verweist auch auf von ihm eingeholte Stellungnahmen zu Fragen der Versteuerung und der Compliance vom zuständigen Leiter der Innenrevision.
Zum Zerwürfnis zwischen Duin und dem Kammerpräsidenten Hans Peter Wollseifer ist es nach Duins Angaben bereits im Sommer 2022 gekommen.
Von einem „Klima der Angst und der Einschüchterung“ spricht Duin. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Präsident hier gezielt eine persönliche Attacke gegen mich inszeniert hat“, so Duin weiter, der Ende 2023 als Hauptgeschäftsführer aus der Kammer ausgeschieden ist und im Februar 2024 vom Ruhrparlament als Regionaldirektor des Regionalverbands Ruhr mit Sitz in Essen gewählt wurde.
Duin verweist auch auf Auseinandersetzungen der Kammerspitze mit seinem Vorgänger Ortwin Weltrich. Bei Weltrich und seinem Stellvertreter Panzer, die vor fünf Jahren gegen Abfindungen aus der Kammer ausgeschieden waren, ging es um interne Abrechnungen rund um die Bildungs- und Beratungs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der Kammer für Entwicklungszusammenarbeit. Die Kammer verlangte einen Schadenersatz von 736.000 Euro nebst Zinsen und war damit auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gescheitert. Einen Schaden für die Handwerkskammer vermochten Oberlandesgericht wie zuvor Landgericht nicht zu erkennen. Und auch ein Verschulden der Manager sahen die Gerichte nicht.