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Schulen, Breitensport, KulturWas Sie jetzt über die neuen Corona-Regeln wissen müssen

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Coronavirus Symbol

Eine Frau trägt vor einer Apotheke eine Mund- und Nasenmaske.

Düsseldorf – NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) hat nach der Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) weitreichende Öffnungen bereits ab den kommenden Tagen angekündigt. „Jetzt setzen wir auf die Eigenverantwortung der Menschen“, sagte Laschet. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht dabei folgende Regelungen vor:

Gastronomie

Ab Montag dürfen Restaurants wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Hygienevorschriften. Auch offen zugängliche Buffets bleiben verboten. An Christi Himmelfahrt dürfen Hotels für Touristen wieder öffnen. Auch für sie gelten strenge Regelungen.

Schulen

Für die Viertklässler gibt es ab Donnerstag wieder Präsenzunterricht. Ab kommenden Montag werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel unterrichtet. Ebenfalls ab Montag kehren zunächst jene Schüler zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen sollen ab Montag zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurückkommen. Gleiches gilt ab dem 26. Mai für die Jahrgänge 5 bis einschließlich 10 an Gymnasien und Gesamtschulen. Schulministerin Yvonne Gebauer bekräftigte, dass jedes Kind die Schule vor den Sommerferien – wenn auch nur tageweise - wieder besucht haben soll. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.

Hochschulen

Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung von Präsenzveranstaltungen „auf b esondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben. Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.

Breitensport

Ab dem heutigen Donnerstag ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine wieder möglich. Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder. Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.Weiterhin geschlossen Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken un d Bordellbetriebe.

Kultur

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden. In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich. Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln. Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

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