Rüdiger Borrmann verglich in einem auf YouTube veröffentlichten Video die Corona-Impfpolitik mit einem NS-Konzentrationslager. Daraufhin wurde dem Berufsschullehrer fristlos gekündigt.
Kritik an Corona-ImpfungGericht erklärt Kündigung von Berliner Lehrer nach KZ-Video für unwirksam

Lehrer Rüdiger Bormann (r) sitzt neben seinem Anwalt Tobias Gall in einem Verhandlungssaal im Landesarbeitsgericht.
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers für unwirksam erklärt, der ein Youtube-Video mit dem Bild des Tors eines Konzentrationslagers und der Inschrift „Impfung macht frei“ veröffentlichte. Das Gericht löste das Arbeitsverhältnis jedoch nach Angaben vom Donnerstag auf Antrag des Landes Berlin auf, das 72.000 Euro Abfindung zahlen muss.
Der Berliner Lehrer veröffentlichte das Video den Angaben zufolge im Juli 2021 als Stellungnahme zur Impfpolitik der Bundesregierung. Dieses begann demnach mit der Darstellung eines KZ-Tors, bei dem der Originalschriftzug „Arbeit macht Frei“ durch „Impfung macht frei“ ersetzt war.
Gleichsetzung der Impfkampagne mit KZ-System
Das Land kündigte dem 62-Jährigen daraufhin im August 2021 fristlos. Es begründete den Schritt damit, dass er in dem Video das staatliche Werben um Impfbereitschaft in der Pandemie mit der Unrechtsherrschaft und dem KZ-System gleichsetze. Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte deren Opfer. Er habe zudem seine Schülerinnen und Schüler aufgefordert, seinen außerdienstlichen Aktivitäten im Internet zu folgen.
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Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg verhandelt über Kündigung eines Lehrers.
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Der Lehrer sah in dem Video hingegen keine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung und keinen Grund für eine Kündigung. Er habe mit dem privaten Video ohne Bezug zu seinem Arbeitsverhältnis ausschließlich scharfe Kritik üben wollen, argumentierte er. Der Beitrag sei durch sein Grundrecht auf Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt.
Lehrer veröffentlicht weiteres Video
Im vergangenen Juli veröffentlichte er den Angaben zufolge ein weiteres Video, indem er unter Hinweis auf seine Tätigkeit als Lehrer unter anderem erklärte, die totalitären Systeme von Adolf Hitler, Josef Stalin und Mao Tse-tung hätten zusammen nicht so viel Leid und Tod verursacht wie die „Corona-Spritz-Nötiger“. Daraufhin kündigte ihm das Land erneut fristlos sowie hilfsweise ordentlich, wogegen der Mann vor dem Arbeitsgericht klagte. Dieses wies die Klage jedoch ab und erklärte die erste außerordentliche Kündigung für wirksam.
Das Landesarbeitsgericht änderte die Entscheidung nun in zweiter Instanz ab. Es wertete die außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen „unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls“ als unwirksam. Die Deutung des Lehrers, eine scharfe Kritik an der Coronapolitik zu äußern, habe nicht zwingend ausgeschlossen werden können, hieß es zur Begründung. Eine Überschreitung des Grundrechts auf Meinungsäußerung konnte das Gericht nicht eindeutig feststellen.
Arbeitsgericht kippt Urteil in der zweiten Instanz
Das Landesarbeitsgericht löste das Arbeitsverhältnis jedoch zum 31. März 2022 gegen Zahlung einer Abfindung auf. Dem Land sei die weitere Beschäftigung des 62-Jährigen im Hinblick unter anderem auf Äußerungen im Video von Juli 2022 „nicht mehr zumutbar“. Das Land muss nun rund 72.000 Euro - zwölf Monatsverdienste - an den seit 2008 beschäftigten Lehrer zahlen.
Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen, gegen die Entscheidung können jedoch beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht erheben. (afp)