Fragen unserer Leser, Teil einsWie man eine Corona-Infektion erkennt
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Fünf Experten beraten Rundschau-Leser bei Problemen, die mit der Corona-Pandemie zusammenhängen. Hier eine Auswahl von Antworten auf Fragen, die Anrufer am Rundschau-Telefon gestellt haben.
Wie unterscheidet sich eine Grippe von einer Corona-Erkrankung?
Schäfer-Wiedenmann: Grippeerkrankungen können ähnlich wie Infektionen mit dem neuen Coronavirus verlaufen mit Symptomen wie trockener Husten, Fieber und Abgeschlagenheit. Ein Unterschied besteht in der Inkubationszeit: für eine Influenza-Infektion, also eine Grippe, ist eine kurze Inkubationszeit mit etwa ein bis zwei Tagen typisch im Gegensatz zu Covid-19, wo es bis zu 14 Tage dauern kann, bis erste Symptome auftreten, was auch die Länge der Quarantäne-Massnahmen einzelner Betroffener widerspiegelt. Entscheidend für den Verdacht auf eine Infektion ist der mögliche Kontakt mit Covid-19 erkrankten Personen oder Menschen aus den spezifischen Risikogebieten.
Ist ein gestörter Geruchssinn ein Corona-Symptom? Und wie merke ich das?
Schäfer-Wiedenmann: Nach Beobachtungen tritt bei einigen Covid-9-Patienten offenbar ein über zwei bis drei Tage anhaltender Verlust oder die starke Einschränkung des Geruchs- und Geschmackssinns auf. Aufgefallen ist dies bei der Befragung von mehr als 100 Infizierten aus dem Kreis Heinsberg. Beispielsweise konnten Patienten das Desinfektionsmittel, ihr Shampoo oder den Geruch einer vollen Windel ihres Kindes nicht mehr riechen. Derzeit ist die Ursache dieser neuen Symptomatik aber noch unklar.
Welche Bedingungen für den Corona-Test gelten
Als Fahrer für eine Zeitarbeitsfirma hatte ich in den vergangenen Tagen viel Kontakt zu unterschiedlichen Menschen. Sollte ich mich testen lassen und wo?
Quade: Aktuell erfolgt die Testung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Das heißt, es gibt Einschränkungen für die Durchführung, da es nicht genug Testmöglichkeiten für alle gibt. Voraussetzung sind ein gesicherter Kontakt zu einem Erkrankten oder Aufenthalt in einem Risikogebiet – verbunden mit typischen Symptomen wie Fieber und Husten. Rufen Sie in der Praxis Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin an, dort wird man alles Erforderliche veranlassen und Sie gegebenenfalls an ein Testzentrum verweisen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten hilft der ärztliche Notdienst (Telefon 116 117).
Das Rundschau-Expertenteam
Die Experten:
1. Dr. Sabine Schäfer-Wiedenmann,Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologin
2. Prof. Dr. Ralf-Joachim Schulz,Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie
3. Dr. Annegret Quade,Fachärztin für Laboratoriumsmedizin
4. Thomas Köllmann,Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Meine Eltern machen sich aufgrund von Vorerkrankungen Sorgen und wollen einen Test machen. Wie teuer ist das? Wie wird das abgerechnet, wenn man privat ins Labor kommt?
Quade: Als Wunschleistung können wir aktuell niemanden testen, da die Kapazität nicht ausreicht. Zudem ist wichtig zu wissen: Wenn keine Beschwerden oder Symptome vorliegen und kein einige Tage zurückliegender Kontakt zu einer positiv getesteten Person bestanden hat, handelt es sich bei dem Tester gebnis um eine reine Momentaufnahme. Ein negatives Ergebnis könnte Sie in falscher Sicherheit wiegen. Auch hier gilt unbedingt Kontaktvermeidung und Abstand einhalten.
Was man zum eigenen Schutz tun kann
Ich bin 77, mein Sohn lebt meist bei seiner Freundin. Darf er mich noch besuchen?
Schulz: Der Kontakt sollte auf das Notwendigste beschränkt werden, da es sehr schwer erfassbar ist, ob die Freundin oder der Sohn eine Kontaktperson mit einer infizierten Person darstellt.
Ist es sinnvoll, sich jetzt gegen Pneumokokken impfen lassen?
Schulz: Eine Impfung mit einem Pneumokokken-Impfstoff (PPSV23) wird von der Fachgesellschaft für Altersmedizin (DGG) und der Ständigen Impfkommission empfohlen. Der Impfschutz beginnt etwa drei Wochen nach der Impfung und hält für etwa fünf bis sechs Jahre an. Sollte es derzeit nicht sofort mög lich sein, eine Impfung durchzuführen, weil der Impfstoff nicht geliefert werden kann, sollte die Impfung unbedingt nachgeholt werden. Empfohlen ist die Impfung ab einem Alter von 60 Jahren und für Personen mit hohem Infektionsrisiko bei chronischen Krankheiten der Lunge oder des Herzens, einem behandlungsbedürftigen Diabetes und einem geschwächtem Immunsystem.
Was bei Hilfen in Alltagssituationen gilt
Darf meine Haushaltshilfe noch kommen?
Köllmann: Die berufliche Tätigkeit ist zwar grundsätzlich erlaubt und die Arbeit als Reinigungskraft nicht per se verboten. Aber: Trotz dieser Erlaubnis sollten andere Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies dringend notwendig ist. Generell gilt: Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Soweit dies möglich ist, sollte der Mindestab stand von 1,5 m eingehalten und die bekannten Hygieneregeln beachtet werden.
Ich muss umziehen und habe Freunde um Unterstützung gebeten. Dürfen die noch helfen?
Köllmann: Eine Wohnungsübergabe und Umzüge sind nicht explizit verboten. Mehrere Freunde aus unterschiedlichen Haushalten sollten beim Umzug allerdings nicht gleichzeitig anpacken, da dies gegen das in der Öffentlichkeit bestehende Kontaktverbot von mehr als 2 Personen verstößt und mit Geldbußen von mindestens 200 Euro geahndet werden kann. Für Verwandte gerader Linie (Eltern, Kinder), Ehe- und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen gilt das Kontaktverbot nicht. Auch hier sollten Hilfeleistungen aber auf ein unbedingt erforderliches Maß reduziert werden. Falls doch ein Umzugsunternehmen in Betracht kommt: Dieses darf tätig werden, da handwerkliche Tätigkeiten und Dienstleistungen nicht grundsätzlich verboten sind.
Bei den Informationsangeboten ist oft nur eine Internetadresse angegeben. Viele ältere Menschen haben keinen Zugang zum Internet. Wo gibt es Informationen per Telefon?
Schönewolff: Die Pflege- oder Seniorenberatungen in den Kommunen sind immer auch telefonisch zu erreichen. Sie beraten gerade jetzt auch ausführlich am Telefon. Gegebenenfalls über die zentralen Nummern der Stadtverwaltungen die Durchwahl erfragen oder direkt verbinden lassen. Auch die Pfarrbüros der kirchlichen Gemeinden und die Bürgervereine sind telefonisch noch zu erreichen – auch wenn sie für den Publikumsverkehr geschlossen sind. Dort entstehen aktuell viele Nachbarschafts- und Unterstützungsdienste, und Sie bekommen Informationen. Die Stadt Köln hat in Kooperation mit der ökumenischen Nachbarschaftshilfe „Kölsch Hätz“ von Caritas und Diakonie die folgende Hotline eingerichtet: 0221 56 95 78 16.