Eilantrag des 1. FC KölnOVG Münster lehnt Antrag auf mehr Zuschauer im Stadion ab
Köln – Der 1. FC Köln darf am Samstag (18.30 Uhr) im Bundesliga-Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt nicht mehr als 10.000 Fußballfans ins Rheinenergiestadion lassen. Das in Münster ansässige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat einen am 11. Februar eingereichten Eilantrag des FC auf die Zulassung von 25.000 Zuschauern am Freitag abgelehnt.
Das OVG konnte der Argumentation der Kölner nicht folgen, die die aktuell gültige Begrenzung auf 10.000 Zuschauer als unverhältnismäßig beanstandet hatten. Die Niederlage vor dem OVG bedeutet für den FC eine Mindereinnahme von mehr als 500.000 Euro. Nach Auffassung des FC liegt eine solche Ungleichbehandlung vor, weil das Land für die Karnevalstage die Einrichtung von Brauchtumszonen ermöglichte, in der keine Kapazitätsbeschränkungen hinsichtlich der Zahl der Personen gelten soll. Nach Ansicht des OVG sind Infektionsschutzmaßnahmen noch nicht entbehrlich.
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Eine beschränkte Kapazität bei Freiluft-Großveranstaltungen wie Fußballspielen gehört offensichtlich bis zum 4. März noch zu den Maßnahmen zum „Schutz von Leben und Gesundheit“. Die Kölner müssen nun bis zum nächsten Heimspiel am 6. März gegen Hoffenheim warten, um ihr Stadion zu 50 Prozent auslasten zu können. Zum übernächsten Heimspiel am 20. März gegen Dortmund soll es dann wieder ein mit 50.000 Fans ausverkauftes Haus in Müngersdorf geben. (sam)