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Klage gegen Bebauungsplan in KölnGericht urteilt über FC-Pläne im Grüngürtel

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Der Kölner Grüngürtel soll für ein Trainingszentrum des 1. FC Köln genutzt werden.

Der Kölner Grüngürtel soll für ein Trainingszentrum des 1. FC Köln genutzt werden.

Am Donnerstag wird es vor Gericht um die Ausbaupläne des 1. FC Köln gehen. Schon für den ersten Verhandlungstag wird mit einem Urteil gerechnet.

Die Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster werden sich am Donnerstag mit den Ausbauplänen des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel befassen. Die Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ und der Naturschutzbund NRW haben gegen den Bebauungsplan der Stadt geklagt – dieser verstoße gegen den Regionalplan, der einen Grünzug vorsehe, so die Argumentation der Kläger. Schon für den ersten Verhandlungstag wird mit einem Urteil gerechnet.

Entscheidung hat wenig Einfluss bei Standortfindung

Der Fußball-Bundesligist wirbt seit 2014 für den Ausbau seines Trainingszentrums rund um das Geißbockheim, auf der Gleueler Wiese sollen drei Kunstrasenplätze und vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen, auf dem Kunstrasenplatz neben dem Franz-Kremer-Stadion ist ein Leistungszentrum geplant.

Unabhängig von der Gerichtsentscheidung tendiert der FC inzwischen jedoch stark dazu, seine Pläne in Marsdorf zu verwirklichen. Nachdem sich die politischen Mehrheitsverhältnisse in Köln verändert haben, ist keine Mehrheit in Sicht, die dem FC die Gleueler Wiese in Erbpacht überlassen möchte. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte im Rundschau-Gespräch angekündigt, noch dieses Jahr solle eine Entscheidung fallen. (tho)