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Bestätigung, Aussetzung oder AufhebungSo könnte der Sportgerichtshof CAS im Fifa-Urteil gegen den 1. FC Köln entscheiden

Lesezeit 4 Minuten
Schweiz, Lausanne:Außenansicht vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS).

Wenn der Sportgerichtshof das Urteil der Fifa bestätigt, dann droht dem 1. FC Köln eine Transfersperre für zwei Perioden.

Es gibt viele unterschiedliche Ausgänge im Fifa-Urteil gegen den FC: Olimpija Ljubljana und der 1. FC Köln könnten sich auch noch einigen.

Das am 29. März öffentlich gewordene Fifa-Urteil im Fall des Transfers von Jaka Cuber Potocnik von Olimpija Ljubljana zum 1. FC Köln hängt wie ein Damokles-Schwert über der Zukunft der Geißböcke. Dem Fußball-Bundesligisten und seinen Herrenmannschaften bis mindestens zur U17 ist es demnach bei Inkrafttreten des Urteils untersagt, für zwei aufeinanderfolgende Transferperioden, neue Spieler registrieren zu lassen – also im Worst Case Fall in der nächsten Sommer- sowie der nächsten Wintertransferiode.

Der FC hat nach Erhalt des am 1. Februar 2023 durch drei Fifa-Richter ergangenen Urteils angekündigt, vor dem Internationals Sportgerichtshof „Court of Abitration for Sport“ (CAS) mit Sitz in Lausanne Berufung einzulegen. Ziel ist es, die Strafe zunächst auszusetzen. Dann könnten die Kölner im Sommer nicht nur Spieler verpflichten sondern sie auch für den Spielbetrieb registrieren lassen.

1. FC Köln hat 21 Tage Zeit für die Urteils-Berufung

Für den Berufungsantrag, den der FC mit Hilfe eines CAS- und Fifa-erfahrenen Schweizer Anwalts formuliert, haben die Kölner 21 Tage Zeit. Danach kann es zwischen zwei und zehn Wochen dauern, bis es zu einem Verfahren vor dem CAS kommt, welches im Gegensatz zur Fifa auch eine Anhörung der Beteiligten beinhaltet. Bis das endgültige Urteil des CAS als höchster Instanz der Internationalen Sportgerichtsbarkeit ergeht, können weitere drei bis sechs Monate ins Land gehen.

Es ist nicht vorhersehbar, wie der CAS urteilen wird. Es gibt Raum für Hoffnungen, Spekulationen und Vermutungen. Aktuell spricht die Faktenlage gegen den FC, der beweisen muss, dass er Potocnik nach dessen Kündigung seines bis 2024 gültigen Kontrakts am 30. Januar 2022 nicht zum Vertragsbruch angestiftet und demnach am 31. Januar 2022 einen vertragslosen Spieler von Olimpija Ljubljana verpflichtet hat.

Verschiedene Szenarien im Konflikt zwischen 1. FC Köln und Fifa

Folgende Szenarien sind denkbar: Der CAS bestätigt das Fifa-Urteil ohne Aussetzung: Der 1. FC Köln könnte zum 30. Juni keine neuen Spieler für die nächsten zwölf Monate registrieren lassen, auch nicht den bereits verpflichteten Leart Paqarada vom St. Pauli. Geschäftsführer Christian Keller wäre darauf angewiesen, aus dem Fundus der Spieler zurückzugreifen, deren Verträge im Sommer auslaufen, die aktuell verliehen sind oder aus dem eigenen Nachwuchs kommen. Sollten die Kölner zusätzlich noch absteigen müssen, würden sich weitere Fragen stellen. Etwa, welche aktuell unter Vertrag stehenden Spieler auch Verträge für die 2. Liga besitzen. Oder wie die abgehenden Spieler ersetzt werden.

Der CAS hebt das Fifa-Urteil komplett auf: Sollte der 1. FC Köln nachweisen können, dass er Potocnik nicht zum Vertragsbruch angestiftet hat und der junge Slowene seinen Vertrag mit Ljubljana auf Basis eines triftiges Grundes (Nicht-Einhaltung von Vertragsinhalten) gekündigt haben, kann der CAS das Fifa-Urteil auch aufheben. Es ist dem Gerichtshof aber auch möglich, dass Verfahren noch einmal zurück an die Fifa zu geben.

Der CAS setzt das Fifa-Urteil bis zu einem eigenen endgültigen Urteil aus: Für die Fifa besteht die Gefahr, dass im Falle einer späteren Aufhebung ihres Urteils durch den CAS gewaltige Schadensersatz seitens des 1. FC Köln auf ihn zukommen könnte. Dieser Fakt spricht dafür, das bestehende Urteil erst einmal auszusetzen, bis ein endgültiges ergangen ist. Das würde dem FC ermöglichen im Sommer neue Spieler für die kommende Saison registrieren lassen zu können. So könnte sich der Club auch für die dann im Winter und Sommer 2024 mögliche Transfersperre etwas besser wappnen.

CAS könnte Sperre gegen 1. FC Köln auf eine Transferperiode reduzieren

Es ist ebenso denkbar, dass der CAS die Sperre gegen die Kölner auf eine Transferperiode reduziert oder gar in eine hohe Geldstrafe umwandelt, weil er die Sanktionen als unverhältnismäßig hart einstuft. Sollte das Urteil gleichzeitig ausgesetzt werden, müsste der FC nur im kommenden Winter auf Neuzugänge verzichten. In der zurückliegenden Winter-Transferperiode kam etwa nur Davie Selke neu.

Ljubljana und 1. FC Köln einigen sich außergerichtlich: Kläger Ljubljana, dessen Vizepräsident Christian Dollinger gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger weitere „Gesprächsbereitschaft“ einräumte, erhält nach Fifa-Urteil nur 51 750 Euro und zieht deshalb ebenfalls vor den CAS. Die Summe liegt sogar noch unter den rund 70 000 Euro Ausbildungsentschädigung, die es für Potocnik gegeben hätte. Ganz zu schweigen von den 2,5 Millionen Euro, die Ljubljana für den Stürmer auf der Grundlage eines Olimpija vorliegenden Angebots von Dinamo Zagreb aufgerufen hatte.

Ein durchaus fragwürdiges Angebot. Zum einen, weil der Marktwert eines 16-Jährigen Slowenen, den der 1. FC Köln verpflichten kann, kaum bei 2,5 Millionen Euro liegen dürfte, zum anderen, weil Potocnik eine Ausstiegsklausel in Höhe von 100 000 Euro besitzen soll, die nach Informationen dieser Zeitung auch belastbar ist. Ferner ist nicht geklärt, ob Potocnik überhaupt nach Zagreb wechseln wollte.

Vor diesem Hintergrund könnte eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Clubs möglich sein. Wie im Fall des FC Chelsea. Die Londoner hatten Mittelstürmer Gael Kakuta verpflichtet. Der Franzose hatte zuvor bei seinem Jugendclub RC Lens gekündigt hatte. Für die Fifa ohne triftigen Grund, so dass Chelsea zu einer Sperre für zwei Transferperioden verurteil wurde. Die Engländer gingen vor dem CAS in die Berufung, der das Fifa-Urteil aufhob. Chelsea und Lens hatten sich darauf „geeinigt“, dass Kakuta keinen gültigen Vertrag in Lens gehabt hatte.