Wie im FilmIst es erlaubt, unter falschem Namen im Hotel einzuchecken?
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Der Fall ist mehr als kurios: Eine Frau hat ein Hotel, in dem sie vor sieben Jahren mit ihrer Affäre abstieg, auf Herausgabe der Daten des Mannes verklagt – allerdings hatte sie vor dem Amtgericht München keinen Erfolg.
Der Mann sei höchstwahrscheinlich der Vater ihres Kindes, argumentierte die Frau, die Unterhaltsforderungen geltend machen wollte. Sie wusste von dem potenziellen Erzeuger allerdings nur, dass er Michael heißt. Auch ob der Mann mit seinem richtigen Namen im Hotel eincheckte, ist unklar.
„Ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz“
Da stellt sich die Frage: Darf man das überhaupt? Unter falschem Namen im Hotel einchecken? In Filmen passiert das schließlich ständig: Geheimagenten mieten sich unter falschen Namen in Hotels ein und auch Fremdgänger greifen gerne auf diese Methode zurück. Aber macht man sich damit nicht strafbar?
Laut Hotelverband Deutschland (IHA) ist das „ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldgesetz“. Es handele sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden könne.
Der Vertrag zwischen Gast und Hotelier kommt zustande
Allerdings kommt der Vertrag zwischen dem Gast, der unter falschem Namen eincheckt, und dem Hotel trotzdem zustande, wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf Anfrage erklärt. Die Identität des Hotelgastes sei für den Hotelier unerheblich, da er mit der Person, die „vor ihm steht“, unabhängig von ihrem Namen, den Vertrag schließen will. Der Name des Gastes spiele für den Hotelier keine Rolle.
Allerdings schränkt Solmecke ein: „Sollten für das Hotel im Nachhinein Folgekosten entstehen, etwa weil der Hotelgast etwas beschädigt hat, so kann die falsche Namensangabe eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen und der Hotelgast kann sich schadensersatzpflichtig machen.“ Dabei könnten ihm dem Experten zufolge auch die Kosten für die Ermittlung seiner Person auferlegt werden. (rer)