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Beschwerden häufigen sichVerbraucherschützer warnen vor teuren Internetseiten für Behörden-Dienste

Lesezeit 3 Minuten
Kreditkarte zur Bezahlung einer Online-Buchung

Wer online ein Dokument beantragen will, landet schnell auf einer kostenpflichtigen Serviceseite.

Kinderzuschlag oder Wunschkennzeichen: Viele staatliche Leistungen kann man online beantragen – doch dabei ist Vorsicht angebracht.

Ob Geburtsurkunde, Kinderzuschlag oder das Wunschkennzeichen fürs Auto, viele Dokumente und staatliche Leistungen lassen sich mittlerweile online beantragen. Das spart nicht nur den Gang zum Amt, oftmals bieten Behörden diesen Service sogar ohne zusätzliches Entgelt an. Damit Sie am Ende auch kostenfrei davon kommen, ist aktuell jedoch Vorsicht geboten. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über zweifelhafte Online-Angebote. Wer nicht genau hinguckt, kann für eine eigentlich nicht benötigte Leistung schnell draufzahlen.

Thomas Bradler

Thomas Bradler

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Wer sich im Internet über behördliche Dokumente oder Leistungen informieren und diese beantragen möchte, startet in der Regel mit einer Recherche per Suchmaschine. Doch prominent angezeigte Treffer führen oft nicht auf die offiziellen Webseiten, sondern auf Seiten von Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten. Das können Informationen zu den Bezugsbedingungen oder Hilfestellungen beim Ausfüllen von Formularen sein. Manche Anbieter übernehmen auch gleich die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Behörde.

Vorsicht vor Kostenfallen bei Online-Services

Es mag Personen geben, die genau solche Dienste nutzen möchten und bereit sind, hierfür Geld auszugeben. In vielen Fällen realisieren Betroffene aber weder, dass sie sich nicht auf der Behördenseite befunden haben, noch, dass sie eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen haben. In diesen Fällen ist die Überraschung beim Eintreffen der Rechnung groß, denn für ihren „Service“ rufen die Anbieter häufig Preise von 20 bis weit über 100 Euro auf.

Wenn hinter dem Angebot tatsächlich eine Leistung steht und über diese und deren Preis transparent informiert wurde, besteht eine Zahlungspflicht. Doch beim Versuch, die Nutzerinnen und Nutzer nicht mit der Nase auf die Kostenpflicht oder die Entbehrlichkeit ihres Angebots zu stoßen, begeben sich viele Anbieter in eine rechtliche Grauzone. Hier lohnt sich ein Check, ob man die Zahlung verweigern oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern kann. Dies gilt insbesondere, wenn die Schaltfläche zur Bestellung nicht mit den Worten „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ oder einer anderen Formulierung versehen war, die eindeutig auf die Kostenpflicht hinweist.

Widerrufsrecht bei Online-Anträgen

Per Widerrufsrecht kann man sich zudem binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss vom Vertrag lösen. Wenn man über das Widerrufsrecht nicht richtig informiert wurde, verlängert sich die Frist um ein Jahr. Eine Ausnahme kann gelten, wenn man auf das Widerrufsrecht wirksam im Rahmen des Bestellprozesses verzichtet hat.

Schützen Sie Ihre persönlichen Daten

Um gar nicht erst in die Kostenfalle zu tappen, informieren Sie sich zunächst, bei welcher Behörde Sie den jeweiligen Antrag stellen müssen. Suchen Sie dann gezielt nach deren offizieller Internetseite und schauen Sie, ob die erforderlichen Formulare dort online verfügbar und im besten Fall gleich einzureichen sind. Ob Sie auf der richtigen Internetseite gelandet sind, können Sie den Anbieterangaben im Impressum entnehmen, das sich meist über das Seitenmenü oder ganz unten auf der Seite aufrufen lässt. Wenn Sie Hilfe benötigen, suchen Sie zunächst auf der Behördenseite, ob Sie die erforderlichen Informationen dort finden können. Falls nicht, stellt sich die Frage, ob Sie diese andernorts kostenfrei finden, bevor Sie auf kostenpflichtige Dienste zurückgreifen. Bedenken Sie auch, dass Sie in diesem Fall Ihre persönlichen Daten nicht nur an die Behörde, sondern auch an den privaten Anbieter weiterreichen.

Dieser Text ist eine Folge unserer Rechtskolumne „Recht & Ordnung“. In dieser Serie schreiben Staatsanwältin Laura Neumann (Düsseldorf) sowie die Rechtsanwälte Martin W. Huff (ehem. Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln), Christian Solmecke (Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.Legal) und Thomas Bradler (Verbraucherzentrale NRW, Leiter Markt und Recht). In ihren Kolumnen geben sie Auskunft zu oft kniffligen Fragen des Rechts, können aber keine Rechtsberatung bieten oder in konkreten Fällen den Gang zu einem Anwalt ersetzen. Haben Sie eine Frage an unsere Experten? Dann schreiben Sie uns eine Mail an: recht-und-ordnung@kstamedien.de