Der Datenverbrauch zuhause wächst. Ist man mit einem Glasfaseranschluss besser dran? Unser Experte erklärt, worauf Sie achten müssen.
Verbraucherschützer warntNicht voreilig an der Haustür einen Vertrag für Glasfaser unterschreiben
Die fortschreitende Digitalisierung unserer Privat- und Arbeitswelt lässt den Datenverbrauch im Festnetz stetig steigen. Streaming von Musik oder Filmen und Serien in hoher Auflösung, Videospiele, Videokonferenzen oder das Speichern von Urlaubsvideos in der Cloud haben das durchschnittliche monatliche Datenvolumen pro Anschluss auf über 300 Gigabyte klettern lassen.
Damit der Datenfluss nicht ins Stocken gerät, müssen schnellere Leitungen her. Das Kupferkabel hat bald ausgedient, die Zukunft heißt Glasfaser. Diese Lichtwellenleiter übertragen die Daten nicht mehr mit Strom, sondern mit Licht. Damit sind Internet-Geschwindigkeiten von mehr als 1000 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) problemlos möglich und werden früher oder später auch für das mühelose Surfen nötig sein.
Denn die Digitalisierung ist noch lange nicht abgeschlossen, weshalb der Bedarf an größerer Bandbreite und mehr Datenvolumen weiter steigen wird. Auch wenn sich das den digital weniger Affinen nicht auf Anhieb aufdrängen mag: Der Glasfaseranschluss wird in Zukunft das Mittel der Wahl sein.
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Ausbau von Glasfaser nur da, wo es sich wirtschaftlich lohnt
Die Glasfasernetze werden in der Regel privatwirtschaftlich verlegt. Jeder sogenannte Netzbetreiber kann ein Glasfasernetz bauen. Ausschlaggebend sind fast ausschließlich wirtschaftliche Interessen, weshalb erst gebaut wird, wenn sich hinreichend viele Interessenten für einen Anschluss entschieden und an den Anbieter gebunden haben. Der Staat hingegen hält sich weitgehend zurück. Gefördert wird dort, wo es bisher kaum Internet gibt, um diese Orte nicht völlig vom digitalen Leben abzukoppeln.
Ob ein Glasfaseranschluss vorhanden ist, kann sich dabei durchaus auf den Immobilienwert auswirken. Wer als Eigenheimbesitzer schon beim Erstausbau zuschlägt, wird zudem günstiger wegkommen als bei einem späteren Anschluss der Immobilie in Eigenregie.
Glasfaser: nicht voreilig unterschreiben
Dennoch sollten Sie sich – egal, ob als Eigentümer oder Mieter – für ein bedarfsgerechtes Angebot entscheiden, um nicht mehr zu zahlen als nötig. Nur weil Sie mit dem neuen Anschluss mehr Geschwindigkeit erreichen könnten, muss es nicht gleich der schnellste Tarif sein. Wenn Ihnen bisher 100 Mbit/s gereicht haben, tun sie das zunächst auch mit einem Glasfaseranschluss.
Wenn es also demnächst an Ihrer Haustür klingelt, sollten Sie nicht voreilig unterschreiben. Auch wenn der Vertreter Ihnen die Vorzüge eines Glasfaseranschlusses schmackhaft macht, zur Eile drängt und Sie am liebsten nur mit einem unterschriebenen Vertrag in der Tasche wieder verlassen möchte. Fordern Sie Informationsmaterial an und schließen Sie den Vertrag lieber erst nach einer Bedenkzeit ab.
Glasfaserausbau: unlautere Maschen an der Haustür
Vorsicht ist geboten, wenn man Ihnen vorgaukelt, der alte Telefonanschluss werde demnächst abgeschaltet. Solche und andere unlautere Maschen kommen leider auch vor und werden genutzt, um mit Vertragsabschlüssen an der Haustür schnell ein paar Euro zu verdienen. Wenn Sie sich dort haben überrumpeln lassen, können sie den geschlossenen Vertrag noch 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Wurden sie darüber nicht richtig belehrt, an der Haustür getäuscht oder unter Druck gesetzt, können Sie den Vertrag sogar noch länger rückgängig machen.
Wenn Sie die Gelegenheit zu einem Glasfaseranschluss nutzen und dafür den Anbieter wechseln wollen oder müssen, ist es für die weitere Planung besonders wichtig zu wissen, wann mit der Schaltung des Glasfaseranschlusses zu rechnen ist. Achten Sie bei einem Wechsel darauf, dass der neue Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt. Eine entsprechende Bevollmächtigung findet sich in der Regel in den Vertragsformularen.
So sind Sie ausreichend davor geschützt, plötzlich ohne Internet dazustehen. Die Anbieter müssen dann beim Wechsel Hand in Hand arbeiten. Dieser sollte innerhalb eines Tages nach dem Umschalttermin erfolgen – samt Übernahme Ihrer alten Rufnummer, sofern Sie dies wünschen. Gelingt das nicht, steht Ihnen ein pauschalierter Schadensersatz von bis zu 10 Euro pro Tag ohne Internet zu.
Dieser Text ist eine Folge unserer Rechtskolumne „Recht & Ordnung“. In dieser Serie schreiben Staatsanwältin Laura Neumann (Düsseldorf) sowie die Rechtsanwälte Martin W. Huff (ehem. Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln), Christian Solmecke (Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.Legal) und Thomas Bradler (Verbraucherzentrale NRW, Leiter Markt und Recht). In ihren Kolumnen geben sie Auskunft zu oft kniffligen Fragen des Rechts, können aber keine Rechtsberatung bieten oder in konkreten Fällen den Gang zu einem Anwalt ersetzen. Haben Sie eine Frage an unsere Experten? Dann schreiben Sie uns eine Mail an: recht-und-ordnung@kstamedien.de