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Urteil im Missbrauchskomplex Münster„Vergnügen am gemeinsamen Missbrauch“

Lesezeit 2 Minuten
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Das Landgericht in Köln

Köln/Pulheim – In einem Strafprozess aus dem sogenannten Missbrauchskomplex Münster ist am Dienstag ein 63-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Kölner Landgericht zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ferner wurde der Mann wegen Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Das Verfahren gegen den im Saarland aufgewachsenen und mittlerweile im französischen Lothringen lebenden Mann war in Köln verhandelt worden, weil eine der sexuellen Gewalthandlungen am Pulheimer See stattgefunden hatte.

Laut dem Urteil hatte der Angeklagte ab Sommer 2018 über einen pädophilen Internetchat Kontakt zu einem Mittäter – dem Hauptangeklagten im sogenannten Missbrauchskomplex Münster. Der Mann wird in einem Verfahren vor dem dortigen Landgericht beschuldigt, seinen Stiefsohn vielen verschiedenen Männern, darunter der nun verurteilte 63-Jährige, zum sexuellen Missbrauch zugeführt zu haben. Nach einem gemeinsamen Besuch eines Weihnachtsmarktes in Pulheim am 14. Dezember 2018, war es im VW-Transporter des Mittäters zum ersten gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauch an dem damals Neunjährigen gekommen.

Missbrauch mit Kameras gefilmt

Wenige Tag später teilte der 63-Jährige seinem Mittäter per Chat mit, dass er „Vergnügen an dem gemeinsamen Missbrauch“ gehabt habe, wie die Vorsitzende Sibylle Grassmann in der Urteilsbegründung sagte. Die Männer entwickelten den Plan, gemeinsam ein Ferienhaus zu mieten und den Jungen erneut zu missbrauchen. In einer Ferienhaussiedlung in Thalfang im Hunsrück fand dann am 21. und 22. Dezember 2018 „ein massives mehraktiges Missbrauchsgeschehen“ statt, das die Männer auch mit Kameras filmten. „Das macht fassungslos“, sagte Grassmann.

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Trotz der erdrückenden Beweislage hatte der Angeklagte aber kein umfassendes, sondern nur ein Teilgeständnis abgelegt. „Sie haben sich schwergetan, auch objektive Beweismittel anzuerkennen“, kritisierte Grassmann den Angeklagten. Außerdem sei der Kammer aufgestoßen, dass der Angeklagte den gesamten Prozess über eine Tendenz zur Bagatellisierung der Taten an den Tag gelegt habe.