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Unversteuerte ZigarettenLandgericht verurteilt Troisdorfer zu vier Jahren Haft

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Zahlreiche Zigarettenpackungen stehen im Oktober 2018 in einem Kiosk in Hamburg im Regal. Ein Troisdorfer wurde wegen unversteuertem Zigarettenhandel zu vier Jahren Haft verurteilt.

Ein Troisdorfer wurde wegen unversteuertem Zigarettenhandel zu vier Jahren Haft verurteilt.

Zum wiederholten Male muss sich ein Troisdorfer wegen des gleichen Straftatbestands vor Bericht verantworten.

Vor dem Bonner Landgericht ist ein Troisdorfer Zigarettenhändler wegen Steuerhehlerei in drei Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 47-Jährige mit mindestens 605 sogenannten Mastercases gehandelt hatte, die jeweils 50 Stangen unversteuerter Zigaretten enthielten. Außerdem ordnete die 14. Große Strafkammer die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 514.250 Euro an.

Verurteilter Troisdorfer bereits einschlägig vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten gefordert, ging aber von der ungefähr doppelten Menge illegal gehandelter Zigaretten aus. Die Richter berücksichtigten in ihrer Entscheidung dagegen die Möglichkeit, dass der Verurteilte einen Komplizen hatte.

Ursprünglich waren elf Fälle zwischen dem 16. Juli 2020 und dem 2. Mai 2021 angeklagt. Doch die übrigen acht Fälle hätten keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Strafe gehabt, so der Vorsitzende Richter. Dennoch sei man überzeugt, dass der Angeklagte auch diese Taten begangen habe und dies bis auf einen Fall auch nachweisbar sei.

Der Verurteilte ist einschlägig und, wie es der Richter ausdrückte, „nicht ganz unerheblich“ vorbestraft. Außerdem hat er gleich zweimal gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Am 16. August 2019 war er zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen des gleichen Straftatbestands verurteilt worden.

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Während er gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, beging er die nun verhandelten weiteren illegalen Geschäfte. Der Angeklagte hatte die Taten bestritten und angegeben, nur Hilfstätigkeiten ausgeübt zu haben. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht.

„Wovon hat der Angeklagte denn die ganze Zeit gelebt?“, fragte der Vorsitzende Richter rhetorisch, während er den finanziellen Hintergrund des Verurteilten skizzierte, und gab selbst die Antwort: „Es dürfte der Zigarettenhandel gewesen sein.“

In den Fokus der Fahnder war der Troisdorfer bei Ermittlungen gegen fünf mögliche Mittäter geraten: Sichergestellte Mobiltelefone wiesen den Beamten den Weg zu dem 47-Jährigen. Im Verfahren belasteten mehrere mutmaßliche Komplizen ihn schwer. Der Steuerschaden summiert sich auf insgesamt eine knappe Million Euro, von denen die Strafkammer die Hälfte dem Angeklagten zuordnete.