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Tödlicher Unfall in Sankt AugustinFahrer muss für tödlichen Unfall mehr als drei Jahre ins Gefängnis

Lesezeit 2 Minuten

Das Unfallauto

Sankt Augustin – Im Dezember 2014 starb ein 74-jähriger Fußgänger auf der Bonner Straße in Sankt Augustin, als er von einem Auto erfasst wurde.

Nun ist der Fahrer des Wagen vom Amtsgericht Siegburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Bis zuletzt war fraglich gewesen, ob Zeugenaussagen und Spuren für eine Verurteilung reichen.

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Wichtige Puzzleteile fehlten

Wegen magerer Indizien hatte das Bonner Amtsgericht das Verfahren gegen den Mann zunächst gar nicht eröffnen wollen. Erst nach einer Beschwerde von Staatsanwaltschaft und Nebenklage kam es doch zu dem Prozess.

Bereits am dritten Verhandlungstag vor dem Siegburger Amtsgericht war deutlich geworden, dass Zeugen starke Erinnerungslücken hatten. Wichtige Puzzleteile fehlten, um eindeutig zu klären, wer am Steuer saß. Kritik gab es damals vom Richter. Das Unfallfahrzeug sei viel zu früh freigegeben worden, es hätten keine weiteren Spuren gesichert werden können. Die Polizei habe 26 Handys beschlagnahmt. Eine sorgfältige Prüfung, wer mit wem wann telefoniert habe oder in welcher Funkzelle Kontakte stattgefunden hätten, sei jedoch nicht für aller Geräte durchgeführt worden. „Viele Ermittlungsergebnisse wurden nicht verknüpft“, so der Richter.

Senior kam ums Leben

Am 18. Dezember war der 74-Jährige auf der Bonner Straße erfasst worden, als er bei Grün die Straße überqueren wollte. Er wurde durch die Luft geschleudert. Er starb noch an der Unfallstelle.

Der Fahrer flüchtete zunächst von der Unfallstelle, stellte de Wagen im Holzweg ab und machte sich dann aus dem Staub. Erst im März 2014 war der damals 40-jährige Fahrer wegen des dringenden Tatverdachts der fahrlässigen Tötung festgenommen worden.