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RechtsstreitBebauung an der Bonner Straße in Raderthal – Kleingärtner weiterhin skeptisch

Lesezeit 3 Minuten
Ein altes Gebäude an der Bonner Straße 536.

An der Bonner Straße 536 sollen Studentenapartments und Wohnungen gebaut werden. Die benachbarten Kleingärtner befürchten weiterhin, dass ein Teil ihrer Gärten dafür bebaut wird. (Archivbild)

Gegen die Kündigung von Kleingärten in Raderthal klagte der Kreisverband der Gartenfreunde gegen die Stadt und bekam vor Gericht zweimal Recht. Die Kleingärtner befürchten, dass die Stadt ihr Parzellen weiterhin bebauen lassen will.

Vor knapp drei Jahren kündigte die Stadt elf Pächtern in der Raderthaler Kleingartenanlage Faßbenderkaul, die zum Kleingartenverein Köln Süd gehört. Die Stadt wollte die Grundstücke verkaufen, weil die WvM Immobilien GmbH auf dem benachbarten Areal an der Bonner Straße 536 bauen wollte und weitere Flächen für ihr Vorhaben benötigte.

Der Kreisverband der Kölner Gartenfreunde klagte im August 2022 gegen die Stadt wegen der Kündigungen, weil für die betroffenen Flächen kein Bebauungsplan vorliegt. Der sei für eine Bebauung jedoch erforderlich. Bei einem Bebauungsplanverfahren müssen Öffentlichkeit und Politik beteiligt werden.

Reduzierte Planungen und Urteile zum Bauvorhaben

Im April 2023 gab das Amtsgericht Köln den Kleingärtnern Recht und entschied, ohne Bebauungsplan dürfe auf den Grundstücken nicht gebaut werden, eine andere als die kleingärtnerische Nutzung sei zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung planungsrechtlich unzulässig gewesen. Die Stadt ging in Berufung, im Juli dieses Jahres bestätigte das Landgericht Köln das Urteil des Amtsgerichts.

Nun lag in den Bezirksvertretern in ihrer Sitzung Anfang Dezember eine knappe Mitteilung der Verwaltung vor, aus der eine deutlich reduzierte Planung für das Bauvorhaben hervorgeht: Statt von 140 ist von rund 100 Studentenappartements die Rede, statt von 86 frei finanzierten Wohnungen rund 30 und – wie gehabt – von einer dreizügigen Kita. Die Gartenparzellen sind bei dieser Planung nicht mehr betroffen.

Die Kleingartenanlage Faßbenderkaul

Die Raderthaler Kleingärtner befürchten weiterhin, dass ein Teil ihrer Gärten für die Bebauung an der Bonner Straße 536 überbaut werden soll.

Kündigungen jetzt beim Bundesgerichtshof

Ein Grund zur Freude für die Kleingärtner, sollte man meinen, aber die bleiben skeptisch. „Wenn es bei dieser Planung bliebe, wäre es gut. Aber die Stadt verteidigt die Kündigung inzwischen in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Das hätte keinen Sinn, wenn sie nicht weiterhin die Gärten bebauen wollte“, sagt Simon Burger, Sprecher des KGV Köln Süd.

Die Stadt bestätigte auf Nachfrage, dass die Revision beim BGH anhängig sei und aktuell kein Grund bestehe, diese zurückzunehmen. Das Urteil steht noch aus. „Es würde mich überraschen, wenn der BGH anders als die beiden ersten Instanzen urteilt“, sagt Burger.

Zweifel an zukünftigen Bauplänen für die Kleingärten

Dass die Gärten ohne Bebauungsplan bebaut werden dürfen – wie es Stadt und Investor angestrebt hatten – befürchten die Kleingärtner also nicht. Aber ein zweiter Punkt macht sie misstrauisch. Nachdem sich WvM unmittelbar nach dem zweiten Urteil zugunsten der Kleingärtner von dem Bauvorhaben zurückgezogen hatte, gab sie das Grundstück an der Bonner Straße 536 an den ursprünglichen Eigentümer, die Domus Immobilien AG, zurück.

„Domus arbeitet nach eigenen Angaben aufgrund einer gegen Ende Januar dieses Jahres mit der Stadt getroffenen Absprache bereits an einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem Ziel, die Gärten doch noch zu bebauen“ berichtet Burger.

Grundstückseigentümer strebt Bebauung auf Gärten an

Domus habe mehrfach versucht, eine gütliche Einigung mit dem Kleingartenverband zu erzielen, um den dringend benötigten Wohnraum herstellen zu können, erklärt Domus-Geschäftsführer Florian Funken. Zunächst habe man dies mit hohen Abfindungen, später durch Verzicht von Baukörpern, zuletzt mit lediglich einem Baukörper auf den Kleingärten, die direkt an der Bonner Straße liegen, versucht, so Funken.

„Leider blieb dies ohne Erfolg, daher soll nun ein VEP [ein Vorhaben- und Erschließungsplan, Anmerkung der Redaktion] auf den Kleingärtengrundstücken als Erweiterung der vorliegenden Planung gefasst werden, mit diesem gemäß Urteil die Kündigung rechtswirksam durchgeführt werden kann“, so Funken.

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan wird in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen, den die Gemeinde gleichzeitig aufstellt. Ziel ist es, dass Investoren ein Bauvorhaben schneller als im normalen Bebauungsplanverfahren umsetzen können. Ein solches Verfahren, unter Einbeziehung der Gartengrundstücke, hat die Stadt im vorliegenden Fall bisher nicht bestätigt.

Sollte es dazu kommen, muss die Politik über das Bauvorhaben befinden. „Dann kommt es darauf an, wie der Rat entscheidet. Das wird sicher nicht vor der Kommunalwahl im September passieren. Wer würde im Wahlkampf schon sagen: Lasst uns Gärten überbauen?“, meint Burger. Die Lokalpolitiker nahmen die Mitteilung ohne weitere Diskussion zur Kenntnis.