Nach dem tödlichen Messerangriff in der Siegburger Diskothek „Klangfabrik“ hat die Staatsanwaltschaft Bonn zwei Männer angeklagt.
Siegburger DiscoProzess nach tödlichem Messerangriff in der Klangfabrik startet im April
Im Fall des tödlichen Messerangriffs in der Diskothek „Klangfabrik“ steht nun der Termin für den Prozessauftakt fest. Vom 17. April an werden sich zwei Angeklagte vor dem Bonner Landgericht verantworten müssen.
In der Nacht zum 30. Juli 2022 waren in der Siegburger Großraumdiskothek zwei Männer, 24 und 28 Jahre alt, bei einem Streit durch Messerstiche schwer verletzt worden, der 24-Jährige starb noch in der Nacht. Beiden wurde in den linken Oberbauch gestochen. Dem Todesopfer wurde dabei laut Angaben des Landgerichts die Milzarterie durchtrennt. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung und Notoperation konnte sein Leben nicht gerettet werden.
Ein 24-Jähriger, der am Tag nach der Tat in Troisdorf von der Polizei gestellt wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, wird wegen Totschlags in zwei Fällen angeklagt. Im zweiten Fall blieb es allerdings beim Versuch. Zudem wird er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das teilte das Landgericht am Donnerstag mit.
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Tödlicher Streit in der Klangfabrik: Starttermin des Gerichtsverfahrens noch unklar
Dem zweiten Angeklagten, der nach seiner Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, werden zwei gemeinschaftlich begangene Körperverletzungen zur Last gelegt. Beide sollen sich darüber hinaus an einer Schlägerei beteiligt haben, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist.
Die Ermittlungen in dem Fall hatten sich kompliziert gestaltet. „Ermittlungen an einem Ort wie einer Diskothek sind speziell. Die Lichtverhältnisse, die Lautstärke – all das macht es schwierig“, sagte Polizeisprecher Robert Scholten im Sommer im Gespräch mit dieser Redaktion.
Die Klangfabrik gab nach der tödlichen Messerattacke den Betrieb auf. Zwei geplante Abschiedspartys wurden abgesagt, weil die Stadt sie verbot.