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„Er hat mich ausgeraubt“Amtsgericht Siegburg verurteilt falschen Polizisten

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Akten im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Sankt Augustin/Siegburg – „Ihre Papiere bitte!“ Als der junge Mann in Zivil ihn nachts auf der Bonner Straße anhielt und sich als Bundespolizist vorstellte, ahnte ein 46-Jähriger nichts Böses. Doch nach einer Kofferraumkontrolle war der Cafébetreiber um eine Erfahrung reicher und um 600 Euro ärmer. Als der Zeuge die echte Polizei rief, brauste der vorgebliche Gesetzeshüter mit quietschenden Reifen davon. Wegen Amtsanmaßung unter anderem saß der 23-Jährige nun auf der Anklagebank.

Misstrauisch geworden sei er, als er die Alkoholfahne des jungen Mannes gerochen habe, schilderte der Zeuge die Ereignisse vom 8. November 2019. Seine Darstellung wurde von einem weiteren Zeugen, einem Soldaten, der die Szene aus seinem Auto verfolgt hatte, gestützt.

Der Angeklagte berief sich zunächst auf Erinnerungslücken, er habe schließlich drei Promille Alkohol im Blut gehabt. Das verwies Richter Hauke Rudat ins Reich der Fantasie: „Der Atemalkoholtest ergab 0,9 Promille, zwei Blutproben 0,99 und 1,1 Promille.“

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Angeklagter gibt im Siegburger Amtsgericht Teilgeständnis ab

Danach gab es zumindest ein Teilgeständnis: Ja, er habe den Mann ab der Autobahn 560 verfolgt, auf der Bonner Straße angehalten und kontrolliert; ja, er habe ohne Fahrerlaubnis am Steuer des Audi gesessen. Und ja, er habe danach wahrheitswidrig bei der Polizei das Auto als gestohlen gemeldet.

Aber sich als Bundespolizist vorgestellt und aus dem Kofferraum eine blaue Plastiktüte mit 600 Euro Münzgeld gestohlen, das habe er nicht, beteuerte der technische Angestellte. Falsch sei auch, dass er sich in der Vernehmung bei der Polizei als Berufsfeuerwehrmann ausgegeben habe: „Ich bin Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.“

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Warum er den Autofahrer angehalten und dessen Kofferraum durchsucht hat, blieb im Dunkeln. Wie auch der Verbleib des Geldes. Die Polizei entdeckte bei der Durchsuchung von Auto und Wohnung weder die Münzen noch den Plastikbeutel. Das Gericht verurteilte den Angeklagten, der verlobt ist, keine Kinder hat und ein Nettoeinkommen von rund 1700 Euro zu einer Geldstrafe von 4950 Euro (90 Tagessätze à 55 Euro).

Das ließ den Cafébetreiber fassungslos zurück: „Er hat mich ausgeraubt. Wer gibt mir mein Geld wieder?“ Der Richter konnte ihm keine großen Hoffnungen machen: „Niemand hat gesehen, wie er mit dem Beutel weglief. Und weder Tüte noch Geld wurden gefunden.“ Im Zweifel sei der Angeklagte deshalb von diesem Vorwurf freizusprechen.