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Vergleich angeboten80-Jährige soll Beatmungsgerät nach Kündigung von Heim selber bedienen

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Ein großes Schild vor dem Seniorenzentrum weist auf die unterschiedlichen Abteilungen hin. Im Hintergrund stehen Bänke und Bäume.

Das Seniorenzentrum Am Hohen Ufer in Siegburg.

Das Helios Klinikum in Siegburg bot jedoch an, dass Ingrid Eul bis zum Umzug nach Hennef bleiben kann.

Mit einem Vergleichsangebot ist Bewegung in den Streit um ein Atemgerät gekommen, mit dem die 80-jährige Ingrid Eul bislang nicht aus dem Helios Klinikum in das Seniorenzentrum Am Hohen Ufer zurückkehren durfte.

Geschäftsführerin Ludmila Becker hat jetzt angeboten, die Seniorin wieder aufzunehmen, bis diese kommende Woche ins Kurhaus am Park nach Hennef umziehen kann. Ausgenommen werde aber die Beatmung mit dem fraglichen Bipap-Gerät (Biphasic Positive Airway Pressure).

Allerdings: „Bei einer Anwendung durch die Bewohnerin selbst oder ihrer Angehörigen wird das Seniorenzentrum mittels regelmäßiger Überwachung durch die Pflegekräfte unterstützend tätig werden“, schreibt Becker in einer Pressemitteilung.

Streit um Beatmungsgerät: Heim hatte Rückkehr mit dem Apparat zuvor kategorisch ausgeschlossen

Zuvor hatte die Geschäftsführerin eine Rückkehr mit dem Gerät kategorisch ausgeschlossen. „Eine ärztliche Verordnung der medizinischen Behandlungspflege, also die konkreten Angaben, was das Pflegepersonal bei der Bewohnerin tun soll, liegt nicht vor.“

Nach der Gebrauchsanweisung des ärztlich verordneten Beatmungsgerätes dürfe dieses auch nur unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes – und eben nicht nach Einweisung auf Anweisung — genutzt werden. „Die Bewohnerin ist beatmungspflichtig und kann daher von uns nicht regelgerecht versorgt werden, da Ärztinnen und Ärzte im Pflegeheim nicht zugegen und ein niedergelassener Vertragsarzt in die Versorgung bisher nicht eingebunden ist“, heißt es in der Mitteilung.

Im Kurhaus am Park stellt das allerdings ebenso wenig ein Problem dar, wie aus Sicht der Heimaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis, des Herstellers und des Helios Klinikums.

Zudem hatte Ludmila Becker in der Pressemitteilung verlautbart, das Landgericht Bonn habe die einstweilige Verfügung zur Rückkehr Ingrid Euls „einkassiert“. Sie schreibt: „Mit der Entscheidung der 13. Zivilkammer sieht das Seniorenzentrum Siegburg seine Rechtsauffassung bestätigt und somit hat auch die fristlose Kündigung des Vertrags der Bewohnerin zunächst weiter Bestand.“ Rechte aus der Kündigung wolle man aber bis zum Umzug nach Hennef nicht geltend machen.

Streit um fristlose Kündigung: Erster Verhandlungstermin am Landgericht ist für den 17. August anberaumt

Der Anwalt Ingrid Euls Christoph Machens sieht indes keine „Kassation“, wie es richtigerweise heißen müsste, sondern spricht von einem erfolgreich eingelegten Widerspruch, der die Zwangsvollstreckung verhindert habe. Die Gegenseite habe, was die Unterbringung seiner Mandantin angeht, einen Vergleich unterbreitet. „Die Sache schwebt jetzt im Raum.“

Ein erster Verhandlungstermin am Landgericht ist für den 17. August anberaumt. Ingrid Euls Schwiegersohn Alexander Bermann begrüßt die Option für seine Schwiegermutter, für eine gewisse Zeit in das Seniorenzentrum Am Hohen Ufer zurückkehren zu können. „Das schafft Sicherheit.“

Dazu kommen wird es indes wohl nicht: Die Seniorin habe die Zusage, im Helios Klinikum bleiben zu können, bevor sie ins Kurhaus geht. „Zwei Umzüge in kurzer Zeit wollen wir ihr nicht zumuten.“ Wichtig ist ihm gerichtliche Klärung. „Wenn Frau Becker mit ihrem Standpunkt recht hat, dann brauchen wir in Siegburg dringend ein Heim für Intensivpflege.“