Das Siegburger Seniorenheim, das eine Bewohnerin wegen eines Beatmungsgeräts vor die Tür setzen wollte, hat sich von seiner schlechtesten Seite gezeigt.
Kommentar zum Siegburger AltenheimEiner Bewohnerin fristlos zu kündigen, ist ein Unding

Ingrid Eul braucht ein Beatmungsgerät, sollte damit aber nach einem Aufenthalt im Helios-Klinikum nicht wieder in ihrem Altenheim aufgenommen werden. (Symbolfoto)
Copyright: Andreas Helfer
Für Ingrid Eul und ihre Familie geht eine wochenlange Zitterpartie zu Ende: Das Kurhaus hatte schon vor Wochen angekündigt, eine Aufnahme mit dem Atemgerät, das die Pflegekräfte im Siegburger Seniorenzentrum am Hohen Ufer angeblich überfordert, sei kein Problem. Jetzt folgten Taten, die Seniorin kann in Hennef einziehen.
Noch dazu hat das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Kündigung der Siegburger erlassen. Die Frage ist nur, ob die Seniorin überhaupt zurückwill, denn das Seniorenzentrum hat sich von einer denkbar schlechten Seite gezeigt.
Kommunalpolitik und Bürgermeister müssen dafür sorgen, dass so etwas nie wieder vorkommt
Der Chefarzt und Leiter der Pneumologie im Helios-Klinikum hatte erklärt, die Verwendung des Gerätes im Heim sei kein Problem, ebenso die Heimaufsicht beim Kreis und der Gerätehersteller. Der Schwiegersohn stellte zum Schluss resigniert fest, dass Argumente wohl keine Rolle mehr spielten.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn
- Zivilprozess Nachbarn streiten um Wegerecht in Hennef
- Landgericht Bonn Drei Jahre Haft für 44-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs in Königswinter
- Landgericht Angeklagte wollen aus Betrieb im Siebengebirge nur Produktionsabfälle versilbert haben
- Zweifel an den Zahlen Geht Kreishausneubau in Gummersbach auch deutlich günstiger?
- Schadenersatzklage Gastschuljahr in den USA wurde zum Horrortrip
- Bonner Landgericht Drei Angeklagte müssen sich wegen Bandendiebstahls verantworten
- Betrieb läuft weiter Traditionsreiches Taxi-Unternehmen aus Bad Honnef ist insolvent
Im Siegburger Seniorenzentrum die Akte Eul zu schließen, sollte diese ins Kurhaus nach Hennef gehen, wäre allerdings fatal. Denn gerade einer städtischen Einrichtung sollten Siegburger, und nicht nur sie, guten Gewissens ihre Lieben anvertrauen können. Eine Siegburgerin mittels einer fristlosen Kündigung vor die Tür zu setzen, das ist ein Unding.
Da das Seniorenzentrum eine städtische Einrichtung ist, sollten sich nun Kommunalpolitik und Bürgermeister dringend fragen, wie es so weit kommen konnte, und dafür sorgen, dass so etwas nie wieder vorkommt.