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Kommentar zum Siegburger AltenheimEiner Bewohnerin fristlos zu kündigen, ist ein Unding

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Eine Seniorin liegt in einem Krankenhausbett, im Vordergrund hängt eine Atemmaske am Beatmungsgerät. (Symbolfoto)

Ingrid Eul braucht ein Beatmungsgerät, sollte damit aber nach einem Aufenthalt im Helios-Klinikum nicht wieder in ihrem Altenheim aufgenommen werden. (Symbolfoto)

Das Siegburger Seniorenheim, das eine Bewohnerin wegen eines Beatmungsgeräts vor die Tür setzen wollte, hat sich von seiner schlechtesten Seite gezeigt.

Für Ingrid Eul und ihre Familie geht eine wochenlange Zitterpartie zu Ende: Das Kurhaus hatte schon vor Wochen angekündigt, eine Aufnahme mit dem Atemgerät, das die Pflegekräfte im Siegburger Seniorenzentrum am Hohen Ufer angeblich überfordert, sei kein Problem. Jetzt folgten Taten, die Seniorin kann in Hennef einziehen.

Noch dazu hat das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Kündigung der Siegburger erlassen. Die Frage ist nur, ob die Seniorin überhaupt zurückwill, denn das Seniorenzentrum hat sich von einer denkbar schlechten Seite gezeigt.

Kommunalpolitik und Bürgermeister müssen dafür sorgen, dass so etwas nie wieder vorkommt

Der Chefarzt und Leiter der Pneumologie im Helios-Klinikum hatte erklärt, die Verwendung des Gerätes im Heim sei kein Problem, ebenso die Heimaufsicht beim Kreis und der Gerätehersteller. Der Schwiegersohn stellte zum Schluss resigniert fest, dass Argumente wohl keine Rolle mehr spielten.

Im Siegburger Seniorenzentrum die Akte Eul zu schließen, sollte diese ins Kurhaus nach Hennef gehen, wäre allerdings fatal. Denn gerade einer städtischen Einrichtung sollten Siegburger, und nicht nur sie, guten Gewissens ihre Lieben anvertrauen können. Eine Siegburgerin mittels einer fristlosen Kündigung vor die Tür zu setzen, das ist ein Unding.

Da das Seniorenzentrum eine städtische Einrichtung ist, sollten sich nun Kommunalpolitik und Bürgermeister dringend fragen, wie es so weit kommen konnte, und dafür sorgen, dass so etwas nie wieder vorkommt.