Bei dem Urteil berücksichtigte die Richterin am Bonner Landgericht die besonderen Lebensumstände des Mannes.
Raub auf AutobahnraststätteMann überfällt Siegburger Tankstelle – Gericht urteilt milde
Irgendwann drehte sich die Spirale nur noch abwärts: Die Karriere des Wirtschaftsjuristen, geboren in Togo und bei einem Pflegevater im Rhein-Sieg-Kreis aufgewachsen, war nach dem Studium immer aufwärts gegangen, doch plötzlich kippte sie. Dann diagnostizierten Ärzte bei ihm eine schwere Erkrankung, schließlich verließ ihn die Lebenspartnerin, er fiel in eine Depression. Dazu kamen 70.000 Euro Schulden.
Der heute 30 Jahre alte Mann konnte die Raten nicht mehr bedienen, und hatte am 29. Juli vergangenen Jahres die Idee, durch einen Überfall auf die Tankstelle der Autobahn-Raststätte Siegburg-West an Geld zu kommen. Wegen schwerer räuberischer Erpressung wurde er am Freitag von der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Gericht berücksichtigt besondere Lebensumstände des Angeklagten
Ein mildes Urteil, bei dem die besonderen Lebensumstände des Angeklagten berücksichtigt wurden; normalerweise wird eine solche Tat mit mindestens fünf Jahren bestraft. Er war in der Nacht zum 29. Juli mit seinem Auto zur Raststätte gefahren, parkte unweit in einer Seitenstraße, vermummte sich dort mit einer Sturmhaube und Sonnenbrille, steckte ein Küchenmesser ein, betrat gegen 3 Uhr morgens den Kassenraum der Tankstelle und bedrohte den Kassierer mit der Waffe.
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Der gab ihm 345 Euro. Der Räuber, das zeigen Bilder der Überwachungskamera, lief danach konfus umher, zeigte auf die zweite Kasse und wollte mehr Geld. „Gibt’s nicht!“, sagte der Angestellte. Der Überfall geschah binnen einer Minute und so leise, dass Kunden des Rastanlage davon nichts bemerkten. Während der Täter zu seinem Auto lief, hatte der Kassierer die Polizei alarmiert, die gleich vor Ort war.
Einer Streife fiel in der Nebenstraße der Pkw des Räubers auf, der sich gerade umzog und dabei ein paar Geldscheine aus der Beute verlor. Er floh zunächst vor den herbeieilenden Beamten, gab aber nach einem Biss des Polizeihundes auf. Bei der Festnahme brach sich der Mann ein Handgelenk. In der Urteilsbegründung attestierte Vorsitzende Richterin Stefanie Johann to Settel dem Angeklagten, der dem Opfer als Entschädigung 2200 Euro gezahlt hatte, eine positive Sozialprognose. „Wir haben keine Zweifel, dass er sein Leben wieder in den Griff kriegt“. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (db)