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UrteilSiegburger muss wegen Erpressung drei Jahre in Haft

Lesezeit 3 Minuten
Der Eingang zum Landgericht Bonn auf der Wilhelmstraße

Das Landgericht in Bonn

Zwei Nächte lang feierte ein Siegburger im Herbst 2019 durch. Die ausgelassene Party wurde dem Mann jetzt zum Verhängnis – er muss für mehr als drei Jahre ins Gefängnis.

„Er durfte mal raus“, hatte die 32-jährige Lebensgefährtin des Angeklagten zu Prozessbeginn als Zeugin ausgesagt. Ihr Partner war um den 13. Oktober 2019 mit Freunden zu einer Elektroparty aufgebrochen und zwei Nächte von Zuhause fortgeblieben. Nun darf er erst mal nicht mehr raus, denn für das, was der Angeklagte in jenen Oktobernächten und -tagen verbrochen hat, ist er am Montag vor dem Bonner Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Wochen verurteilt worden.

Die Richter der 10. Großen Strafkammer befanden den Mann der räuberischen Erpressung in fünf Fällen für schuldig. In drei Fällen war es bei dem Versuch geblieben. In die Gesamtstrafe ist eine zuvor in anderer Sache verhängte Geldstrafe einbezogen worden: Aus diesem Grund kam es zu den zusätzlichen zwei Wochen Haft.

Auf dem Nachhauseweg kehrte der Angeklagte bei einem Freund ein

Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, sich an nicht mehr viel erinnern zu können. Das Gericht rekonstruierte den Tatzeitraum aber mit Hilfe des Opfers, das als Nebenkläger aufgetreten war, sowie weiterer Zeugen. So geht die Kammer davon aus, dass der Angeklagte, nachdem er von der Techno-Party zurückkam, in den frühen Morgenstunden des 13. Oktober einem Bekannten auf der Straße begegnete und dann zu einer Art „After Hour“ in dessen Wohnung ging. Die sechs Anwesenden konsumierten in nicht unerheblicher Menge Alkohol und andere Drogen.

Mit einem damals 19-Jährigen und dessen 16-jähriger Freundin brach der Angeklagte dann auf, um Zigaretten und weiteren Alkohol zu kaufen. Das Trio hatte dazu von einem weiteren Gast dessen Kreditkarte mitgegeben bekommen, der 19-Jährige kannte die PIN. Der Angeklagte soll den Jugendlichen dann mit konkreten Drohungen dazu gebracht haben, statt der geplanten kleinen Einkäufe in großem Stil Zigaretten zu kaufen beziehungsweise zu versuchen, mit der Karte Bargeld abzuheben.

Der Angeklagte hatte zuvor angeboten, seinen Wagen zu benutzen, den die drei aber erst nach einer kurzen Odyssee mit öffentlichen Verkehrsmitteln fanden. Keiner der drei verfügte über einen gültigen Führerschein. Der Wagen wurde schließlich von dem Angeklagten gesteuert.

Binnen kurzem Zigaretten für fast 280 Euro gekauft

Da der Karteninhaber, der ja in der Wohnung geblieben war, bei jeder Buchung eine Nachricht auf sein Handy bekam, staunte er wohl nicht schlecht, als er gewahr wurde, dass auf seinen Namen Zigaretten im Wert von 276,95 Euro bezahlt worden waren. Sofort ließ er die Karte sperren, und drei folgende Versuche, Bargeld abzuheben, waren nicht von Erfolg gekrönt.

Als die beiden Männer zu der Wohnung zurückgekehrt waren, sorgte der Karteninhaber dafür, dass sein kreidebleicher 19-jähriger Freund wegen heftiger Hyperventilation in ein Krankenhaus gebracht wurde. Der Mann hatte allerdings keine körperlichen Schäden davongetragen.

Zu Beginn des Verfahrens hatte es noch geheißen, dass der Angeklagte sein junges Opfer mit einem Schraubenzieher bedroht haben soll. Diese Version bestätigte der junge Mann als Zeuge allerdings nicht mehr. Er habe allein aufgrund der Drohungen des Angeklagten um sein Leben gefürchtet.