Ein Streit um Getränkebons: Eine 25-Jährige zeigte aus Rache ein Pärchen aus Sankt Augustin an und zerstörte eine Freundschaft.
ProzessBeste Freundin bringt Pärchen aus Sankt Augustin wegen Streit um Wertmarken vor Gericht
So mancher Fall, mit dem sich Gerichte beschäftigen müssen, hinterlässt bei allen Beteiligten nur ein Kopfschütteln. Eine 25-Jährige hatte mit einer Anzeige das Ganze ins Rollen gebracht, was sie im Prozess sichtlich bereute. Im Zeugenstand wollte sie eigentlich gar nichts mehr zu dem Streit mit ihrer früher besten Freundin und deren Partner sagen, weinte stattdessen bittere Tränen darüber, dass die langjährige Freundschaft den Bach herunterging: „Wir kennen uns seit 15 Jahren.“
Die Anklage lautete zunächst auf Raub, im Protokoll der polizeilichen Vernehmung finden sich indes schon Fragezeichen hinter der Aussage der vermeintlich Geschädigten. Übrig blieben im Prozess die Vorwürfe Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs, und am Ende: Nichts. Die erfahrenenen Strafverteidiger Carsten Rubarth und Michael Krieger hatten die Sinnhaftigkeit des Verfahrens schon zu Beginn angezweifelt.
Sankt Augustiner Gerüstbauer wollte von der 25-Jährigen seine 200 Euro zurück
Der Hintergrund ist lapidar: Die drei Beteiligten waren im Sommer vergangenen Jahres auf einem mehrtägigen Festival, der 23-jährige Gerüstbauer kaufte für alle ein Bündel Getränkebons und meinte: „Wir verbrauchen erstmal die, bevor welche übrig bleiben.“ Als er später abrechnen wollte, habe die 25-jährige Mitarbeiterin einer Arztpraxis gemeint, sie sei doch eingeladen gewesen. Er bestand darauf, die 200 Euro, die sie ihm schuldig war, zu bekommen.
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Weil sie sich weigerte, nahm er ihr die Handtasche ab, ließ ihr aber später den Inhalt, Schlüssel und Brille, zukommen. Am nächsten Tag ging der Streit unter den Freundinnen weiter. Dann erstattete die 25-Jährige Anzeige bei der Polizei. Sie behauptete, der 23-jährige Angeklagte habe sie zu Boden geschubst, die 26-jährige Angeklagte, eine gelernte Hauswirtschafterin, sie mit einem E-Scooter angefahren und verletzt.
Daraus entstand der Anklagepunkt Gefährdung des Straßenverkehrs, der aber in der Hauptverhandlung fallen gelassen wurde, weil sich die Frauen in einem Park getroffen hatten. Auch die anderen Vorwürfe lösten sich in Luft auf, da die Zeugin angab, sich an nichts erinnern zu können. Dass sie die - leere - Tasche bis heute nicht zurück bekam, schien sie nicht mehr zu bekümmern.
Dagegen belastete es sie offensichtlich umso mehr, dass die von ihr Beschuldigten mittlerweile Eltern einer fünf Monate alten Tochter sind. „Als wir uns gestritten haben, wusste ich nicht, dass sie schwanger ist.“ Richterin Seda Ataer stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Auf den Kosten bleiben die Angeklagten allerdings sitzen.