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Sex am Stockemer SeeLandgericht spricht Troisdorfer vom Vorwurf der Vergewaltigung frei

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Die 23-jährige Frau habe auf dem Rücksitz des Autos nicht artikulieren können, dass sie keinen Sex wollte, so das Gericht.

Ein 39 Jahre alter Troisdorfer ist am Donnerstag vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. „Wir hatten es hier mit der Aufklärung eines Geschehens zu tun, das tragisch endete“, begann die Vorsitzende Richterin Steffi Johann To Settel ihre Urteilsbegründung: „Sie wollte nicht, er konnte es aber nicht erkennen.“ Die Frau habe ihre Ablehnung nicht deutlich gemacht.

„Sollen wir nicht nach hinten gehen?“, hatte der 39-Jährige seine neue Bekanntschaft gefragt, nachdem er auf dem Heimweg von einer Feier auf einen Feldweg abgebogen war. „Okay“, hatte die 23-jährige Frau geantwortet. Das hatte sie den Richtern der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht während ihrer Befragung als Zeugin selbst gesagt. Moralisch sei das Verhalten des Freigesprochenen dennoch sicherlich fragwürdig gewesen. Über Moral habe das Gericht aber nicht zu entscheiden, betonte die Richterin. Rechtlich sei es nun einmal so, dass eine Vergewaltigung nur dann vorliege, wenn der Täter sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers vornehme.

Auf der Fahrt zum Bahnhof bog der 39-Jährige in das Waldstück ab

Die Frau hatte angegeben, sie habe befürchtet, dass der Mann sie an dem einsamen Feldweg stehenlassen könnte, wenn sie dem Sex nicht zustimme. Der Angeklagte hatte in einer von seinem Anwalt vorgetragenen Erklärung angegeben, dass der Beischlaf auf der Rückbank einvernehmlich gewesen sei. Er habe keinerlei Widerstand oder Gegenwehr der 23-Jährigen bemerkt.

Der Mann und die Frau hatten sich am Abend des 18. Mai 2022 bei Freunden kennengelernt und waren erst einmal zusammen spazieren gegangen. In der Anklage hatte es noch geheißen, dass es dabei zu ersten ungewünschten Berührungen gekommen sei. Vor Gericht gab die Frau dann aber an, dass sie an den Spaziergang überhaupt keine Erinnerungen habe.

Jedenfalls fragte sie den neuen Bekannten, ob er sie nicht zum Siegburger Bahnhof fahren könne, sie sei dort mit ihrem Verlobten verabredet. Ein Ansinnen, das dem Troisdorfer offenbar nicht ungelegen kam, und auf der Fahrt zum Bahnhof bog er ohne weitere Rückfragen in die abgelegene Zufahrtsstraße in einem Waldstück am Stockemer See ein.

Die Frau war nicht in der Lage, zu artikulieren, dass sie keinen Sex wollte

Offenbar war die junge Frau nicht in der Lage, zu artikulieren, dass sie eigentlich keinen Sex wollte. Sie leidet unter mentalen Einschränkungen und einer starken Nachtblindheit und fühlte sich nach eigenem Bekunden auf dem dunklen Weg völlig hilflos. Diese Tatsache sei auch der Grund für ihre Angst gewesen, dass der Mann sie dort aussetzen könne.

Auf dem Rücksitz habe sie den neuen Bekannten dann gebeten, ihr das Mobiltelefon zu geben. Der Bitte war der Mann auch nachgekommen, nicht ahnend, dass die Frau nun eine Nachricht an ihren Verlobten schrieb und ihm mitteilte, gerade vergewaltigt zu werden. Er solle bitte die Polizei rufen. Anschließend brachte der 39-Jährige die Frau wie verabredet zum Siegburger Bahnhof. Die Polizei kam erst später auf ihn zu, da zunächst niemand seine Personalien kannte.