Im Prozess wird es auch um die Frage gehen, ob die mutmaßlichen Täter das Alter des Opfers kannten.
ProzessauftaktZwei Männer sollen Schülerin vergewaltigt haben
In einer Flüchtlingsunterkunft in Hennef-Rott sollen mehrere Männer ein Mädchen dreimal vergewaltigt haben. Bei der ersten Tat war die Schülerin aus Hennef gerade zwölf Jahre alt, bei den beiden anderen Übergriffen 13 Jahre.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen nennt der Gesetzgeber dieses Delikt und sieht dafür eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor. Das ist die Ausgangslage eines Prozesses, der am Freitag, 30. August, vor der 8. Großen Jugendkammer des Bonner Landgerichts begann.
Anwältin des Opfers erklärte, das Mädchen wolle am liebsten nicht aussagen
Auf der Anklagebank sitzen zwei heute 22- und 25-jährige Männer, beide aus Afghanistan, die als Flüchtlinge über den Iran nach Deutschland gekommen waren, der Jüngere mit seinen Eltern, der andere unbegleitet. Der Ältere lernte 2018, da war er 19 Jahre alt, in Hennef das spätere Opfer kennen; wiederholt soll er mit der Minderjährigen Geschlechtsverkehr gehabt haben – einvernehmlich, sagt die Staatsanwaltschaft und hat eine Tat vom 9. Oktober 2018 angeklagt.
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Das Mädchen soll früh entwickelt gewesen sein und älter ausgesehen haben als eine Zwölfjährige. Dieser Umstand wird von Prozessbeteiligten mehrfach betont, ohne dass sich Beobachter selbst ein Bild machen können, denn die Betroffene ist nicht anwesend, sie wird an einem der kommenden Verhandlungstage gehört. Ihre Anwältin erklärte aber bereits am Freitag, ihre Mandantin, die als Nebenklägerin auftritt, wolle am liebsten gar nicht aussagen und eine finanzielle Entschädigung haben.
Die Staatsanwältin wirft den Angeklagten zwei weitere Fälle des gemeinsamen Missbrauchs vor: Am 17. Mai 2019 soll der Ältere die mittlerweile 13-Jährige, von der er sich gerade getrennt hatte, in sein Zimmer in der Unterkunft in Rott gelockt haben, wo der zweite Beschuldigte und ein weiterer Bekannter ebenfalls anwesend waren. Den drei Männern soll es gelungen sein, die junge Frau zu überreden, nacheinander mit ihnen Geschlechtsverkehr zu haben, wobei der 22-Jährige mit seinem Handy Bilder von der Tat gemacht haben soll.
Der 22-jährige Angeklagte sagte, er schäme sich „massiv“
Er gab das in einer von seinem Verteidiger Martin Kretschmer vorgetragenen Erklärung zu und sagte, er schäme sich „massiv“ dafür. Er habe das Mädchen an diesem Tag zum ersten Mal gesehen und nicht gewusst, wie alt es sei, sondern es „auf 16 bis 18“ geschätzt.
Der dritte Übergriff soll am 20. Mai 2019 geschehen sein, wieder in der Unterkunft, wieder sollen die beiden Angeklagten sowie zwei weitere Bekannte zugegen gewesen sein. Der heute 25-Jährige und einer der Besucher sollen sich an dem Mädchen vergangen haben, während die zwei anderen zwischen Zimmer und Hausflur hin- und hergelaufen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren gegen die beiden Freunde der Angeklagten eingestellt, weil einer nach Angaben eines Behördensprechers keinen Sex mit der 13-Jährigen gehabt habe und beiden nicht habe nachgewiesen werden können, dass sie das Alter der Geschädigten kannten.
Für den älteren Angeklagten kündigte Verteidiger Peter René Gülpen an, dass er an einem der nächsten Verhandlungstage Angaben zu den Geschehnissen machen werde. Die Vorfälle kamen erst Jahre später ans Licht, weil die Geschädigte davon erzählt haben soll. Danach erstattete einer der Zuhörer Strafanzeige.