Wegen Geldwäsche stand eine Henneferin vor Gericht. In ihrem Zimmer im Haus der Eltern hatte die Polizei Drogengeld entdeckt.
ProzessPolizei findet 120.000 Euro Drogengeld in Zimmer von 23-jähriger Henneferin
Die Geldscheine in der Einkaufstüte waren fein säuberlich sortiert, Gummibänder hielten die dicken Bündel zusammen. 120.000 Euro entdeckte die Polizei in einem Hennefer Kinderzimmer. Die 23-Jährige, die noch bei ihren Eltern lebt, stand nun wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht.
Die hohe Summe stammt nach Erkenntnissen der Ermittler aus Drogengeschäften. Die Kosmetikerin beteuerte, nichts von dem brisanten Inhalt des Plastikbeutels gewusst zu haben. Ihr Verlobter habe ihn nach einer gemeinsamen, spontanen Reise zum Fußballspiel Madrid gegen Barcelona im März 2022 dort verstaut. Darin befanden sich außerdem zwei Kissen und zwei Decken, die das Pärchen im Stadion gekauft hatte.
Henneferin buchte zwei Premiumplätze im Stadion für 1900 Euro
Er habe zu ihr gesagt: „Wir können die Sachen hierlassen und beim nächsten Flug wieder mitnehmen.“ Sie habe nicht in die Tüte hineingeschaut, versicherte die junge Frau. Einen Tag später klingelte die Kripo.
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Die Handyauswertung belegte die Tour, sie hatte die Flüge nach Spanien gebucht und die beiden Premiumplätze für 1900 Euro, ihre Mutter das Geld dafür vorgestreckt. Hinweise darauf, dass die Angeklagte Kenntnis hatte von den kriminellen Geschäften, fanden die Fahnder nicht.
Sie habe ihrem Verlobten, der nicht regelmäßig arbeitete, geglaubt, dass dieser aus reichem Hause stamme und darüber hinaus Besitzer eines Wettbüros sei, ließ die 23-Jährige ihren Strafverteidiger erklären.
Dass der Mann, der immer gut bei Kasse war, nur durch seine lukrativen Drogendeals auf großem Fuß lebte, das habe seine Mandantin erst im Zuge der Ermittlungen gegen ihn erfahren, so der Anwalt. „Wir glauben Ihnen nicht“, sagte Richter Herbert Prümper, „können Ihnen das Gegenteil aber nicht beweisen.“ Ohne Geständnis sei dies in diesem Fall eine Verurteilung nicht möglich.
Den Dealer als Zeugen vorzuladen, könne sich das Gericht wohl ersparen, meinte Prümper. Der Mann wurde zwischenzeitlich vom Landgericht Köln wegen Marihuanahandel im großen Stil verurteilt und sitzt derzeit eine längere Haftstrafe ab. Als Verlobter dürfte er sich im Zeugenstand auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Die Angeklagte wurde mangels Beweisen frei gesprochen, die Kosten des Verfahrens und das Honorar für ihren Verteidiger trägt die Landeskasse.