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„Jede Nacht vor Augen“Motorradfahrer schildert Leidensweg nach Zusammenstoß mit Auto in Much

Lesezeit 3 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Im Prozess um den Unfall in Much vor dem Amtsgericht Siegburg stand Aussage gegen Aussage.

Der 40-jährige Autofahrer hatte keinen Führerschein und stand jetzt vor Gericht. Der Motorradfahrer (61) leidet bis heute unter dem schweren Crash.

Drei Zeugen, drei unterschiedliche Schilderungen eines schweren Unfalls in einem Weiler in Much. Dort war vor fast genau einem Jahr ein Motorradfahrer bei einem Zusammenstoß schwer verletzt worden. Doch der Autofahrer, ein 40-jähriger Kfz-Mechaniker, wurde lediglich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die fahrlässige Körperverletzung sei ihm nicht nachzuweisen, so das Siegburger Amtsgericht.

An diesem Freitagnachmittag machte der Kradfahrer, ein 61-jähriger aus Bornheim, eine Feierabend-Ausfahrt mit Bekannten durchs Bergische. Man kehrte im Bikertreff Alte Schule in Much ein, danach fuhr man zu Zweit weiter, eine 58-Jährige mit ihrer Maschine voraus in Richtung Drabenderhöhe. Er habe noch gesehen, wie sie ärgerlich den Kopf schüttelte, weil ein Autofahrer plötzlich bremste und nach rechts zog, so der Geschädigte.

Ich nahm an, dass er wenden wollte und versuchte noch nach links auszuweichen
Verunglückter Motorradfahrer (61) im Zeugenstand vor dem Siegburger Amtsgericht

Als er den Wagen, der an einer Bushaltestelle gehalten hatte, passierte, habe er den Fahrer wahrgenommen, wie dieser am Steuerrad kurbelte: „Ich nahm an, dass er wenden wollte, versuchte noch, nach links auszuweichen, dann kam es zum Zusammenstoß. Und bei mir wurde alles schwarz“, berichtete der Verwaltungsangestellte.

Er flog über die Motorhaube, brach sich rechts alle Rippen und das Schulterblatt, sein Lungenflügel war eingefallen. Mehr als ein halbes Jahr war er arbeitsunfähig, schlief monatelang im Fernsehsessel, hatte Erstickungsanfälle; bis heute leide er unter Schmerzen, Atemnot und Panikattacken, der Crash sei immer präsent: „Das habe ich jede Nacht vor Augen.“

Unfallfahrer aus Much konnte sich nicht ans Blinken und an den Schulterblick erinnern

Auch seine Bekannte erlitt einen Schock: Sie hatte angenommen, dass der Wagen nach rechts abgebogen war, schilderte sie, war dann geradeaus vorbeigefahren, als sie Sekunden später einen lauten Knall hörte. Sie kehrte um und sah das Unfallopfer regungslos auf der Fahrbahn liegen.

Der Angeklagte indes will die Motorräder hinter ihm nicht bemerkt haben. In der Ortslage habe er nach links abbiegen wollen, gebremst und in den Spiegel geschaut. Ob er den Blinker setzte, daran könne er sich nicht mehr erinnern, auch nicht an einen Schulterblick. Als der Fahrer hinter ihm zum Überholen ansetzte, sei es zum Zusammenstoß gekommen. Die Frau auf dem Krad habe er nicht wahrgenommen. „Vielleicht hat sie mich rechts überholt.“

Dem Kfz-Mechaniker war bereits 2017 die Fahrerlaubnis entzogen worden

Dass der Wagen langsamer wurde, hat auch ein weiterer Zeuge beobachtet. Der 30-Jährige aus Much, der hinter den Motorrädern fuhr, vermutet, dass der Angeklagte links abbiegen wollte, ob er blinkte, habe er nicht gesehen.

Bei der Polizeikontrolle wurde klar, dass dem bislang nicht vorbestraften Kfz-Mechaniker bereits 2017 wegen „Neigung zu Betäubungsmitteln“ die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Auch fanden sich geringe Mengen Alkohol, Amphetamine und THC im Blut, er gab an, am Abend zuvor einen Joint geraucht zu haben. Der Angeklagte versicherte, nur an diesem Tag ins Auto gestiegen zu sein. Sonst hätten ihn seine Eltern abgewechselnd zur 35 Kilometer entfernten Arbeitsstelle gebracht.

Dem Angeklagten ist eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung nicht nachzuweisen
Seda Sabiye Altaer, Richterin am Amtsgericht Siegburg

Doch sein Vater sei erkrankt gewesen, die Mutter nicht da. Heute fahre er mit Bus und Bahn in die Werkstatt, sagte der 40-Jährige, sei eineinhalb bis zu zwei Stunden unterwegs. Er gehe zur Drogenberatungsstelle, konsumiere weniger, sei aber nicht clean. Sein Ziel sei eine stationäre Therapie. Das Auto sei abgemeldet.

Staatsanwalt und Richterin Seda Sabiye Ataer betonten, dass sie dem Geschädigten glaubten. Doch dem Autofahrer sei „eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung“ nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen. Die Wahrnehmung von Zeugen und auch von Unfallopfern könne trügen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte der Strafverteidiger.

Die Richterin folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte 3600 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze à 60 Euro). Die Fahrerlaubnis bleibt weitere sechs Monate entzogen. Bis sich der Unfallfahrer wieder hinters Steuer setzen darf, können allerdings Jahre ins Land gehen, das entscheidet das Straßenverkehrsamt.

Für das Unfallopfer ist mit dem Urteil die Sache noch nicht vorbei. Bislang habe die Versicherung nur einen Teil des Schadens ausgeglichen.