Quote beschlossenPulheim will mehr bezahlbare Mietwohnungen schaffen

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Auf dem Luftbild zu sehen sind das Kultur- und Medienzentrum und umliegende Gebäude.

Das Angebot an Mitwohnungen ist nicht groß, hinzu kommt, dass die Mieten in Pulheim hoch sind.

Einstimmig haben die Fraktionen im Stadtrat einen festen Anteil für Mietwohnungen und öffentlich geförderten Wohnraum in der Stadt festgelegt.

Nach dreijähriger Vorbereitung hat der Stadtrat am Dienstagabend die „Baulandrichtlinie 40-50 – Der Pulheimer Weg“ verabschiedet. Das Votum war einstimmig. „Heute ist ein guter Tag für die Menschen in Pulheim, heute ist ein großer Tag für unsere Fraktion Wir für Pulheim“, kommentierte Vize-Fraktionsvorsitzender Walter Lugt.

Die Baulandrichtlinie sei ein Paradigmenwechsel. „Wir sind keinesfalls gegen Einfamilienhäuser, jedoch sind die Monokulturen der Vergangenheit keine Lösung.“ Die Fraktion WfP hat sich mit CDU und FDP für die Regelung starkgemacht. Ziel der Baulandrichtlinie ist gemäß Präambel, die „allgemein angespannte Situation“ auf dem Wohnungsmarkt in Pulheim zu entschärfen.

Wohnungen in Pulheim fallen aus der Förderbindung

Da immer mehr öffentlich geförderte Wohnungen in absehbarer Zeit aus der Förderbindung fielen, fehle bezahlbarer Wohnraum, da die in den letzten Jahren ohnehin stark gestiegenen Mieten weiter steigen würden. Mit der Richtlinie „soll erreicht werden, dass auch künftig ausreichend ‚bezahlbarer‘ Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zur Verfügung steht“.

Die Baulandrichtlinie sieht vor, dass künftig im Außenbereich mindestens 40 Prozent der Baugrundstücke mit Mehrfamilienhäusern mit mindestens fünf Wohnungen bebaut werden. Im Innenbereich gilt die neue Richtlinie dann, wenn ein Bauherr eine Erweiterung des bislang rechtlich Möglichen wünscht, beispielsweise engere Gebäudeabstände oder größere Höhen, und der Zuwachs der Gebäudefläche im Vergleich zum bisher rechtlich Möglichen mindestens 1300 Quadratmeter Bruttogeschossfläche beträgt. In solchen Fällen muss grundsätzlich ein neuer B-Plan erstellt werden.

Pulheim: 50 Prozent der Wohnungen müssen öffentlich gefördert sein

Die Vorgaben für den Außen- und Innenbereich gelten nur, wenn die städtebauliche Situation eine entsprechende Bebauung zulässt. Die Gebäudehöhe soll sich „am städtebaulichen Umfeld“ orientieren. Als Orientierungswert werden maximal drei Vollgeschosse zuzüglich Staffel- oder Dachgeschoss angestrebt.

Außerdem müssen sich die Grundstückseigentümer vertraglich verpflichten, dass 50 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollen. Die Richtlinie ist für städtebauliche Projekte anzuwenden, für die zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch kein Satzungsbeschluss gefasst wurde. Abweichungen für Bebauungspläne im laufenden Verfahren kann der Stadtrat beschließen. 

Wir setzen darauf, ja wir gehen davon aus, dass hier einer der ersten Anwendungsfälle der Richtlinie zum Zuge kommt
Walter Lugt, Vize-Fraktionsvorsitzender von „Wir für Pulheim“

Insofern bleibt abzuwarten, ob die Baulandrichtlinie auch auf das geplante Abtei-Quartier in Brauweiler angewendet wird. Die Fraktion WfP würde dies befürworten. „Wir setzen darauf, ja wir gehen davon aus, dass hier einer der ersten Anwendungsfälle der Richtlinie zum Zuge kommt. Oder glaubt wirklich jemand, dass ein Investor wegen einer relativ kleinen Fläche so ein Riesenprojekt aufgibt?“, sagte Walter Lugt dazu im Stadtrat.

Klaus Groth (Bündnis 90/Die Grünen) und Birgit Liste-Partsch, Fraktionsvorsitzende des Bürgervereins Pulheim (BVP), waren „froh“, dass sich die Fraktionen in einer von einem Juristen begleiteten interfraktionellen Arbeitsgruppe am 20. Juni auf die Quoten geeinigt hatten.

Überrascht reagierten sie auf den Antrag der SPD, den sie kurz vor der Sitzung eingereicht hatte. Bürgermeister Frank Keppeler warnte davor, die rechtssicher formulierte Richtlinie zu verändern, noch bevor sie beschlossen sei. Auf Vorschlag von Thomas Roth (Grüne) wird der SPD-Antrag im Fachausschuss behandelt.

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