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Vorfälle am WochenendePolizei ermittelt in Rhein-Erft gegen mehrere E-Scooter-Fahrer

Lesezeit 2 Minuten
E-Scooter Straßenrand

E-Scooter stehen in der Innenstadt auf einem Gehweg.

Rhein-Erft-Kreis – Fahren unter Drogeneinfluss und fehlender Versicherungsschutz: Nach dem Wochenende ermittelt die Polizei im Rhein-Erft-Kreis gegen mehrere E-Scooter-Fahrer.

Wie die Polizei am Montag mitteilte, hat es von Freitag bis Sonntag in Brühl und Wesseling insgesamt vier Vorfälle mit E-Scooter-Fahrern gegeben. Am Freitagnachmittag stoppten Beamte demnach gegen 18.45 Uhr einen 41-Jährigen, der auf der Richard-Bertram-Straße in Brühl unterwegs war. Der Mann hatte laut Polizei kein Versicherungskennzeichen an seinem Scooter angebracht, konnte aber den bestehenden Versicherungsschutz nachweisen.

Bei der Kontrolle des Mannes wurden die Beamten jedoch stutzig. Der 41-Jährige soll nervös gewesen sein und „auffällig glasige Augen“ gehabt haben. Aus diesem Grund führten die Polizisten einen Drogentest bei dem Mann durch. Ergebnis: positiv. Der Mann soll Amphetamin zu sich genommen haben. Auf Anordnung entnahm ein Arzt dem E-Scooter-Fahrer im Anschluss an die Kontrolle eine Blutprobe.

Polizei stoppt zwölf Jahre alten Jungen auf E-Scooter in Brühl

Am selben Abend gab es in Wesseling einen weiteren Vorfall mit einem E-Scooter-Fahrer. Gegen 21 Uhr hielten Beamte einen Mann an der Ecke Hubertusstraße/Wilhelmstraße an. Am Roller des 50-Jährigen war kein Versicherungskennzeichen angebracht.

Ebenfalls ohne Versicherungskennzeichen war am Samstag ein zwölfjähriger Junge in Brühl unterwegs. Da das Mindestalter für E-Scooter darüber hinaus bei 14 Jahren liegt, hätte der Junge nicht mit dem Roller unterwegs sein dürfen.

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Erneut wegen eines fehlenden Versicherungskennzeichen wurde dann am Sonntagnachmittag ein 32-Jähriger in Wesseling auf der Pontivystraße angehalten.

Wie die Polizei mitteilt, wurde in drei Fällen Anzeige wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gestellt. In einem Fall ermitteln die Beamten jetzt darüber hinaus wegen des Verdachts einer Fahrt unter Drogeneinfluss. (ve)