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Patientin aus BergheimImpfung gegen Hepatitis B endet im Rollstuhl

Lesezeit 3 Minuten

Bergheim-Glessen – Schon vorher hatte Halima Baumann ein ungutes Bauchgefühl. Die Impfung gegen Hepatitis B wollte sie eigentlich vermeiden. Jetzt, knapp vier Jahre später, ist die 51-Jährige auf den Rollstuhl angewiesen, und auch ihre finanzielle Situation ist alles andere als erfreulich.

Halima Baumann arbeitete als Zahntechnikerin in Leverkusen. Ihre damalige Chefin hatte sie „bedrängt“, wie sie es damals empfand, die Impfung vornehmen zu lassen. Auch ihr Angebot, auf eigenes Risiko auf die vorbeugende Spritze zu verzichten, wurde ausgeschlagen. Und da sie ihren Job nach 30 Berufsjahren nicht riskieren wollte, willigte sie schließlich ein.Ärzteodyssee

Schon wenige Tage nach der zweiten Impfung – die erste hatte nicht genug Antikörper, aber schon leichte Schmerzen verursacht – stellen sich Lähmungserscheinungen im Impfarm und der Schulter ein. Es folgten innerhalb weniger Wochen Konzentrationsstörungen, Augenprobleme und dann auch massive Beeinträchtigungen des anderen Armes und beider Beine.

Die Suche nach einem Arzt, der sie behandeln mochte, wurde zu einer Odyssee. „40 Ärzte und Kliniken haben eine Behandlung abgelehnt“, sagt sie und vermutet die Lobbyarbeit der Pharmaindustrie dahinter. Denn dem gespritzten Präparat ist laut Beipackzettel Aluminiumhydroxit als Hilfsstoff beigemengt, das sich inzwischen als ursächlich herausgestellt hat. In der Pariser Universitätsklinik wurde dies im Juli nach eine Biopsie festgestellt und dokumentiert.

Dazwischen liegt der Verlust des Arbeitsplatzes, der finanzielle Abstieg über Kranken- und Arbeitslosengeld bis zur Sozialhilfe. Einige Monate lang hatte sie gar kein Geld zur Verfügung. Nicht für Essen, nicht für Hilfen. Die Miete wurde zum Teil gestundet und Freunde liehen ihr Geld. Seit Januar bekommt sie eine kleine Frührente, „das reicht aber nicht“.

Ständiges Vertrösten

Seit langem kämpft Halima Baumann um eine Versorgung durch den Landschaftsverband, der für die Versehrtenrente zuständig ist, und bei der Berufsgenossenschaft um die Zubilligung einer Berufsunfähigkeitsrente. „Man wird immer wieder vertröstet“, klagt die schwerkranke Frau, die sich selbst im Haus nur mit Mühe ohne Hilfsmittel bewegen kann. „Ich werde immer kränker und schwächer, da fällt es schwer, sich mit den zuständigen Stellen zu streiten“, beklagt sie die Beweispflicht, der sie mühsam nachkommen müsse.

Die Krankenkasse hat ihr einen Elektrorollstuhl zur Verfügung gestellt und auch ein Trainingsgerät. Denn seit zwei Jahren kann sie nur noch mit dem Rollstuhl aus dem Haus, zum Beispiel zu Einkaufen in den Ortskern.

Dann begleitet die allein stehende Frau ihr Mischlingshund Aischa. An Besserung glaubt Halima Baumann, die vor der Impfung „nie krank gewesen“ ist, nicht. „Das ist unheilbar. Ich wäre schon froh, wenn es nicht noch schlimmer würde.“ Oft werde sie im Ort von Bekannten auf den Grund ihrer Gehbehinderung angesprochen, und sie gebe dann auch bereitwillig Auskunft. „Ich will die Menschen darauf aufmerksam machen, erst den Beipackzettel zu lesen und im Zweifel lieber auf die Impfung zu verzichten“, sagt sie, wohl wissend, dass nicht jede Impfung solch dramatischen Folgen hat wie bei ihr. „Ich habe eben Pech gehabt“, sagt sie resigniert. Geblieben ist die Hoffnung, dass am Ende der sich ständig hinauszögernden Verhandlungen beim Sozialgericht ein finanziell auskömmliches Leben für sie steht.

Der Landschaftsverband teilt auf Anfrage mit, dass die Impfreaktion nach Gutachtenlage „das übliche Maß nicht überschritten habe“. Das habe man Halima Baumann im November 2013 mitgeteilt. Die Krankheit und die Impfung stünden demnach nicht in Zusammenhang. Nachdem sie dagegen Einspruch erhoben habe, liege die Sache jetzt beim Sozialgericht Köln, und darauf habe man jetzt auch zeitlich keinen Einfluss mehr.

Ähnlich äußert sich die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW). Es gebe „keine hinreichende Wahrscheinlichkeit“, dass das Krankheitsbild auf die Impfung zurückzuführen sei. Ebenso könnten Sportunfälle ursächlich sein. Ende November werde der Einspruch Baumanns gegen diese Einschätzung dem Widerspruchsausschuss der BGW vorgelegt.