Das Landgericht wirft dem Mann schwere räuberische Erpressung vor. In einem anderen Prozess ist ein 32-Jähriger aus Erftstadt angeklagt.
Prozessstart33-Jähriger bedroht in Bergheim seine Mutter mit Teppichmesser und will Geld
Wegen mehrerer Delikte muss sich am Dienstag ein 32-Jähriger vor der 24. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im Dezember 2022 mit einem weiteren Angeklagten in Erftstadt in eine Wohnung eingebrochen zu sein. Er soll auf den Balkon einer Wohnung in der ersten Etage geklettert sein, um Wertgegenstände aus der Wohnung zu stehlen.
Als der Bewohner dies bemerkte und auf den Balkon ging, hat der 32-Jährige laut Anlage ein Messer gezogen und mehrfach in Richtung des Körpers des Bewohners gestochen. Der zog sich Schnittverletzungen an der Hand zu, weil er versuchte, den Angriff abzuwehren. Um sich vor dem Einbrecher zu retten, ist er schließlich vom Balkon gesprungen sein.
Die Beute: eine Spielekonsole im Wert von 500 Euro
Der 32-Jährige hat dann nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine 500 Euro teure Spielekonsole aus der Wohnung gestohlen. Der Tatvorwurf lautet besonders schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung.
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Wegen eines weiteren Raubdelikts muss er sich ebenfalls verantworten. Das Landgericht hat vier Verhandlungstage angesetzt.
Zweiter Prozess aus Bergheim startet am Dienstag in Köln
Bergheim ist der Tatort einer weiteren Straftat, für die der Prozess ebenfalls am Dienstag in Köln beginnt. Das Gericht muss in einem Sicherungsverfahren darüber entscheiden, ob ein 33-Jähriger in die Psychiatrie eingewiesen werden soll.
Er soll im Dezember 2020 seine Mutter mit einem Teppichmesser bedroht und Geld von ihr gefordert haben und muss sich wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft hält den 33-Jährigen für schuldunfähig
Laut Staatsanwalt hatte der Mann zuvor am Haus seiner Mutter und seines Stiefvaters geklingelt – sie ließen ihn aber nicht herein. Daraufhin habe er draußen so lange auf sie gewartet, bis sie das Haus verließen. Unvermittelt habe er der Frau das Teppichmesser an den Hals gehalten. Weil das Paar einen Überraschungsmoment ausnutzen und sich wieder ins Haus begeben konnte, sei es nicht zum Schlimmerem gekommen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 33-Jährige schuldunfähig ist, daher zieht sie Gefängnisstrafe nicht in Betracht.