Ein Investor ließ in Kerpen-Horrem für ein Bauvorhaben zwei ursprünglich unter Schutz gestellte Bäume fällen.
Fäll-Aktion sorgt für UnverständnisHorremer erinnern mit Grabkerzen an Bäume
Die zwei Bäume am Wegekreuz an der Straße „Am Kalkofen“ in Kerpen im Stadtteil Horrem sind weg. Ein Investor ließ sie fällen, weil sie seinen Plänen im Weg standen. Die Wut der Horremer aber bleibt. Für sie gehörten die Blutbuche und die Zierkirsche zum Ortsbild.
„Richtig zugelangt“ hätten die Arbeiter mit ihren Kettensägen, sagt ein Horremer, der namentlich nicht genannt werden möchte. Die Zierkirsche ist bereits vor einigen Tagen abgesägt worden. Und von der ursprünglich haushohen Blutbuche sind kaum mehr als zwei Meter Stamm übrig. Mit einer Unterschriftenliste hatten die Horremer versucht, das Fällen abzuwenden – erfolglos.
Kerpen-Horrem: Baumfällung löst Protest aus
Schon vor einigen Tagen regten sich Bürger in den Sozialen Medien über die Ankündigung der Fällung auf. Einige fragten, warum Grüne oder Naturschützer nicht einschritten. Andere beschäftigte hauptsächlich die Frage, ob sie während der Arbeiten weiter mit dem Auto durch die Straße kommen.
Alles zum Thema Horrem
- Verkehr in NRW Reparaturen und Ausfälle beeinträchtigen Zugverkehr
- Eiserne Hochzeit Dieses Paar aus Horrem überwand sogar die Mauer
- Philipp Krüll gestorben SPD Kerpen trauert um Ratsmitglied (39)
- Ermittler sind sicher 19-Jähriger hat Frau in Bergheim und sich selbst getötet
- Straße kurzzeitig gesperrt 19-jähriger Pulheimer nach Unfall in Kerpen in Uniklinik gebracht
- Fußball-Bezirksliga Gegentor in der letzten Minute besiegelt Nierfelder Niederlage
- Bauprojekt Ampel statt Kreisel für neue Straße in Bergheim
Erst im September hatte der Umweltausschuss die beiden Bäume unter Schutz gestellt. Zwei Monate später mussten die Ausschussmitglieder ihre Entscheidung zurücknehmen. Der Investor, der das Haus an der Ecke „Am Kalkofen“ und „Hauptstraße“ gekauft hat, drohte mit einer Klage. Die Bäume würden seine Pläne beeinträchtigen.
Die Baumschutzsatzung der Kolpingstadt Kerpen gab ihm recht: Geschützte Bäume dürfen dann gefällt werden, wenn sie einem Bauvorhaben im Weg stehen oder dieses nur unter „wesentlichen Beschränkungen“ umgesetzt werden kann. Der Investor will an der Straßenecke ein Haus mit Mietwohnungen errichten.
Der Protest der Horremer hat nichts bewirkt. Einige haben aber eine andere Möglichkeit gefunden, ihrem Ärger Luft zu verschaffen. Sie stellten Grableuchten am Buchenstamm auf – eine stille Erinnerung an die ortsbildprägenden Bäume.